München. Darf das Adolf-Hitler-Buch “Mein Kampf“ in Deutschland - zumindest auszugsweise - veröffentlicht werden? Der britische Verleger Peter McGee kämpft dafür vor Gericht. Sein Gegner: der Freistaat Bayern, der die Urheberrechte besitzt und eine Veröffentlichung unbedingt verhindern will.

Im Rechtsstreit mit dem britischen Verleger Peter McGee um die Veröffentlichung von Passagen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" wird in der kommenden Woche erneut verhandelt. Das bayerische Finanzministerium hatte vor etwa einer Woche vor dem Münchner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge die Herstellung und Verbreitung auch kommentierter Auszüge aus der Hetzschrift verboten ist. Der Verleger legte daraufhin Widerspruch ein. Das Landgericht muss sich deshalb nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag (9. Februar) erneut mit der Angelegenheit beschäftigen.

In der Zeitschrift "Zeitungszeugen" sollten ursprünglich mehrere, von Historikern kommentierte Passagen aus "Mein Kampf" erscheinen. McGee hatte schon vor der Entscheidung des Gerichts erklärt, die Zitate unleserlich zu machen.

Der Freistaat Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags in München und besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf". (dapd)