München. Bayern will gegen den Nachdruck von Zeitungen aus der Nazi-Zeit vorgehen. Im Rahmen des Projektes "Zeitungszeugen" werden historische Zeitungen neu veröffentlicht. Der Freistaat fürchtet jedoch, die Blätter könnten von Neonazis zu Propaganda-Zwecken missbraucht werden.

Aus Angst vor Missbrauch will Bayern den Nachdruck von Zeitungen aus der Nazi-Zeit durch das historische Magazin «Zeitungszeugen» verbieten. Dabei geht es unter anderem um die von Joseph Goebbels herausgegebene Zeitung «Der Angriff» und den «Völkischen Beobachter», wie das Finanzministerium des Freistaats am Freitag mitteilte. Es hält nach eigenen Angaben die Rechte an den Zeitungen und befürchtet, dass die dem Magazin beigelegten Nachdrucke von Neonazis missbraucht werden könnten.

Unterlassungserklärung gefordert

Der Freistaat fordert von «Zeitungszeugen» eine Unterlassungserklärung. Die Exemplare, die bereits im Umlauf sind, müssten eingezogen werden. «Zeitungszeugen»-Chefredakteurin Sandra Paweronschitz sprach von einem Angriff auf die Pressefreiheit, gegen den man juristisch vorgehen werde - notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Es gebe keine Missbrauchgefahr durch rechtsradikale Propaganda, erklärte sie. Die historische Einordnung der Blätter durch renommierte Wissenschaftler «sowie direkte Gegenüberstellung mit den nachgedruckten kommunistischen oder sozialdemokratischen Blättern bewirken das genaue Gegenteil: Aufklärung über die NS-Propaganda im besten Sinne».

Wissenschaftliche Motivation unumstritten

Dass der Nachdruck aus wissenschaftlichen Gründen erfolgt, stellt das Finanzministerium nicht infrage. Bayern sei aber sehr restriktiv, was den Abdruck nationalsozialistischer Texte angehe, hieß es. So solle einer Weiterverbreitung dieses Gedankengutes vorgebeugt werden. Diese Gefahr werde unter anderem dadurch verschärft, dass die Zeitungsnachdrucke lose beilägen und aus dem Magazin herausgenommen werden könnten.

Der Sprecher der Zeitschrift, Alexander Luckow, sagte, die Rechtslage sei längst nicht so eindeutig, wie der Freistaat es darstelle. Bei Blättern aus dem Jahr 1933 seien die Fristen abgelaufen. Der Freistaat sieht sich dagegen als Inhaber der Rechte. Sie seien nach dem Krieg als ehemaliges NS-Vermögen auf Bayern übergegangen, erklärte das Finanzministerium, das für die Wahrung dieser Rechte zuständig ist. (AP)

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