München . Hitlers “Mein Kampf“ wird nun doch nicht am Kiosk zu kaufen sein. Auszüge aus dem Buch sollten der Zeitschrift “Zeitzeugen“ beigelegt werden. Das Münchner Landgericht gab am Mittwoch dem Freistaats Bayern recht. Bayern besitzt noch die Rechte an “Mein Kampf“ und war mit der Veröffentlichung nicht einverstanden.
Adolf Hitlers "Mein Kampf" darf nicht an deutschen Zeitungskiosken verkauft werden: Das Münchner Landgericht gab am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung einem entsprechenden Verbotsantrag des Freistaats Bayern statt. Dem britischen Verleger Peter McGee sei damit die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Hitler-Buch verboten worden, teilte das Landgericht mit. Die geplante Publikation sei nicht vom Zitatrecht gedeckt, hieß es zur Begründung.
Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch durchzusetzen. Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf".
Im Urheberrechtsstreit über die Veröffentlichung von Auszügen aus dem verbotenen Hitler-Buch in der Zeitschrift "Zeitungszeugen" hatte der britische Verleger Peter McGee zuvor einen Rückzieher gemacht. In der für Donnerstag geplanten Veröffentlichung seien die Hitler-Zitate unleserlich gemacht, gab der Verleger am Mittwoch auf seiner Homepage bekannt. Damit wolle er einer Eskalation im Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern vorbeugen.
Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf" und will die Veröffentlichung verhindern. Das Finanzministerium hatte deshalb am Dienstag unter Verweis auf die Urheberrechte beim Landgericht München einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Der neuen Ausgabe der "Zeitzeugen" soll nach Angaben des Verlagssprechers eine Broschüre mit dem Titel "Das unlesbare Buch" beiliegen. Darin kommentiere der Dortmunder Medienwissenschaftler Horst Pöttker einzelne Passagen aus "Mein Kampf". In der ab Donnerstag im Handel erhältlichen Ausgabe sollen die Hitler-Zitate nun unleserlich gemacht werden.
Interessierte Leser könnten sich allerdings die vollständige Broschüre mit den Hitler-Passagen auf dem Postweg bestellen, sagte der Sprecher des Verlags auf Anfrage.Justizbehörden und Finanzministerium gaben am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens ab.
Verlag fordert Schadenersatz
Im Zusammenhang mit der kommentierten Veröffentlichung von NS-Propaganda-Material lieferte sich der "Zeitungszeugen"-Verlag bereits vor zwei Jahren eine Auseinandersetzung mit dem Freistaat Bayern. Anfang 2009 ging es um einen Nachdruck der NSDAP-Parteizeitung "Völkischer Beobachter". Damals sei die Zeitschrift bundesweit konfisziert worden. In dieser Sache sei noch eine Schadenersatzklage gegen den Freistaat Bayern anhängig, sagte der Verlagssprecher.
Der Freistaat Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags in München. Dort erschienen neben dem "Völkischen Beobachter" und "Mein Kampf" zahlreiche NS-Publikationen. (dapd)