München. Das historische Magazin "Zeitungszeugen" darf die NS-Blätter "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" nachdrucken. Das Landgericht München entschied, dass das Urheberrecht an den Ausgaben bis 1938 abgelaufen ist. Die bayerische Regierung kann den Nachdruck deshalb nicht verbieten.

Das historische Magazin «Zeitungszeugen» darf weiterhin NS-Blätter nachdrucken. Das Landgericht München I entschied am Mittwoch in einem Prozess zwischen dem Land Bayern und dem Verlag des Magazins, dass das Urheberrecht an den bis Ende 1938 erschienen Ausgaben der Zeitungen «Der «Völkische Beobachter» und «Der Angriff» abgelaufen ist. Somit kann Bayern den Nachdruck der von Adolf Hitler und Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitungen nicht verbieten.

Urheberrechte nur für Ausgaben ab 1939

Das Gericht erklärte, Bayern habe keine Urheberrechte, mit denen es den Nachdruck untersagen könne. Für die Zeit ab 1939 sprach das Gericht dem Freistaat diese allerdings zu. Das Urheberrecht sei nicht der richtige Weg, den Nachdruck zu verbieten, erklärte Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier. «Da muss man sich mal etwas anderes einfallen lassen.» Trotzdem kündigte der Freistaat an, gegen die Entscheidung «aus grundsätzlichen Erwägungen» Rechtsmittel einzulegen.

Das Projekt «Zeitungszeugen» hatte komplette Ausgaben des «Völkischen Beobachters» und des «Angriffs» als Faksimile nachgedruckt und in einem einordnenden Mantel mit Artikeln namhafter Historiker verkauft. Bayern verbot den Nachdruck und ließ im Januar eine ganze Ausgabe beschlagnahmen. (ap/afp)

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