Stade. . Er soll nie wieder auf freien Fuß kommen: Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe. Zusätzlich verlangte sie in ihrem Plädoyer die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Martin N., als Maskenmann bekannt, soll drei Jungen getötet haben.
Der als "Maskenmann" bekanntgewordene mutmaßliche dreifache Kindsmörder Martin N. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt werden. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht in Stade forderte der Anklagevertreter am Mittwoch in dem Verfahren gegen den 41-Jährigen außerdem, wegen des Ausmaßes der angeklagten Verbrechen auf die besondere Schwere der Schuld zu erkennen.
"Es ist einfach so schrecklich, was hier Gegenstand der Anklageschrift ist, dass einem da die Worte fehlen", sagte Oberstaatsanwalt Johannes Kiers. Die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - einer Feststellung, die ein mögliches vorzeitiges Ende einer lebenslänglichen Haft nach 15 Jahren verhindert - seien "in einem außergewöhnlichem Maß übererfüllt".
Viele Taten bereits verjährt
N. muss sich wegen einer der aufsehenerregendsten Verbrechensserien der vergangenen Jahre in Deutschland verantworten. Er soll über Jahre hinweg nachts in Schullandheime, Zeltlager sowie Wohnungen eingedrungen sein, um Jungen zu missbrauchen. In drei Fällen soll er Opfer aus Furcht vor Entdeckung ermordet haben.
Die angeklagten Missbrauchstaten und Morde ereigneten sich in den Jahren 1992 bis 2001 in Norddeutschland und Dänemark. Weitere mutmaßliche sexuelle Übergriffe sind bekannt, aber verjährt und nicht angeklagt. N., der bei vielen der Taten maskiert war und deshalb Maskenmann" genannt wurde, hatte die Tötung der drei Jungen und mehrere Missbrauchsfälle gestanden. Die Ermittler vermuten, dass er 1998 sowie 2004 zudem zwei Jungen in den Niederlanden und Frankreich ermordet hat, können dies aber nicht beweisen.
Staatsanwalt sieht Heimtücke
Kiers forderte eine Verurteilung unter anderem wegen dreifachen Mordes und zwölf Missbrauchsfällen. Die Tötungen des 13-jährigen Stefan J. im Jahr 1992, des achtjährigen Dennis R. 1995 und des neunjährigen Dennis K. 2001 seien heimtückisch erfolgt, sagte der Staatsanwalt. Es sei "als moralisch und sittlich auf tiefster Stufe stehend anzusehen, sich aus sexuellen Motiven einem schlafenden Kind anzunähern und dieses dann zu töten".
N. war im April 2011 nach Hinweisen eines früheren Missbrauchsopfers gefasst worden, nachdem jahrelang vergeblich mit großem Aufwand nach dem unbekannten "Maskenmann" gesucht worden war. Nach Angaben eines vom Gericht beauftragten psychiatrischen Gutachters ist N. krankhaft pädophil und leidet zudem an einer schizoiden Persönlichkeit, die seine Fähigkeit zum Empfinden von Emotionen und Mitleid mit anderen einschränkt. N. war den Angaben zufolge bei den Verbrechen aber steuerungs- und schuldfähig.
Der Prozess soll am 13. Februar fortgesetzt werden. Dann ist zunächst mit den Plädoyers der Nebenkläger zu rechnen. Anschließend folgt die Verteidigung. (afp)