Stade/Lippstadt. . Im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ kam jetzt der Vater des vor 16 Jahren ermordeten Dennis R. aus Lippstadt zu Wort. Er schilderte vor Gericht, wie er wiederholt zu Unrecht verdächtigt wurde. Offenbar ist zudem eine weitere Ermittlungspanne bekannt geworden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des „Maskenmannes“ wurden demnach mehrere Datenträger übersehen.
Der Vater des vor 16 Jahren ermordeten Dennis R. aus Lippstadt hat gestern im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ vor dem Landgericht Stade als Zeuge ausgesagt. Der 52 Jahre alte Michael R. schilderte vor Gericht, wie er wiederholt falsch verdächtigt wurde und sprach die Hoffnung aus, dass der mutmaßliche Serientäter Martin N. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird.
„Seine sehr bewegenden Worte haben Eindruck auf die Kammer gemacht“, so Michael R.’s Rechtsanwalt Johannes Giebeler aus Haiger, der von einem „sehr, sehr schweren Tag“ für den Westfalen sprach. Alle Versuche R.’s, im Gerichtssaal Blickkontakt mit dem mutmaßlichen dreifachen Kindermörder herzustellen, seien auch gestern gescheitert. Giebeler: „N. macht keinerlei Anstalten aufzuschauen und verfolgt den Prozess weiter völlig regungslos.“
Die ehemalige Ehefrau von R., die Mutter von Dennis, konnte gestern nicht ihrer Ladung als Zeugin nachkommen. „Ihr Gesundheitszustand ließ dies nicht zu“, so Anwalt Giebeler. „Sie war nicht transportfähig.“
Unklar blieb auch am vierten Verhandlungstag der genaue Todestag des damals achtjährigen Dennis. Die Leiche des Jungen wurde am 8. August 1995 in Dänemark gefunden. Martin N. soll den Jungen am 24. Juli aus einem Zeltlager in Schleswig-Holstein entführt und nach Nordeuropa verschleppt haben.
Offenbar weitere Ermittlungspanne
Nach Aussage von Rechtsanwalt Giebeler ist gestern eine weitere Ermittlungspanne bekannt geworden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des „Maskenmannes“ wurden offenbar mehrere Datenträger übersehen. Eine Nachmieterin, so die Staatsanwaltschaft gestern, soll bei der Wohnungsreinigung drei Festplatten, mehrere DVDs und einen USB-Stick unter der Dunstabzugshaube in der Küche gefunden haben. Die schwierige Entschlüsselung der Festplatte und der Speichermedien, so Giebeler, soll jetzt in die Hände eines Informatik-Professors gegeben werden.
Nach Meinung des Juristen aus dem hessischen Haiger gerät Martin N’s Verteidigung immer mehr in die Defensive. Er geht davon aus, dass das Urteil noch in diesem Jahr gesprochen werden kann.