Düsseldorf. Ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro soll für die Verbraucher durch angebliche Strompreismanipulation von EON und RWE an der Börse entstanden sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts der Marktpreismanipulation gestellt worden.

Der Bund der Energieverbraucher hat durch ein Mitglied Strafanzeige gegen die beiden größten deutschen Energieversorger EON und RWE erstattet. Den Unternehmen würden Strompreismanipulation und die Zurückhaltung von Stromkapazitäten zwecks Preistreiberei vorgeworfen, teilte die bundesweit tätige Interessenvertretung der privaten und kleingewerblichen Energieverbraucher am Freitag in Düsseldorf mit. RWE und EON wiesen die Vorwürfe zurück.

Stromkunden haben offenbar Anspruch auf Erstattung

Die Strafanzeige, die bei den Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Essen einging, basiert auf einem Gutachten des Strafrechtsprofessors Mathias Jahn der Universität Erlangen-Nürnberg, das dieser in der Fachzeitschrift ZNER (Zeitschrift für neues Energierecht) veröffentlicht hatte. Demnach entstand den Verbrauchern durch die Manipulationen der beiden Konzerne an der Leipziger Strombörse allein 2007 ein Schaden von rund 13 Milliarden Euro, für den die Stromkunden einen Anspruch auf Erstattung hätten.

Das Gutachten stützt sich den Angaben zufolge sowohl auf Ermittlungen der EU-Kommission als auch des Bundeskartellamts. Die EU-Kommission habe Manipulationen von E.ON an der Strombörse zum Hochtreiben der Strompreise festgestellt und die Verfehlungen in einem nicht-öffentlichen Gutachten belegt, betonte der Energieverbraucher-Bund. Im Gegenzug habe E.ON sich mit der EU-Kommission auf die Abgabe von zehn Prozent seiner Kraftwerkskapazitäten und den Verkauf seines Hochspannungsnetzes geeinigt. Damit habe EON ein milliardenschweres Bußgeldverfahren vermieden. Dieser «Deal» sei zugleich der Anlass der jetzt gestellten Anzeige.

Auch das Bundeskartellamt hat die führenden Stromversorger seit April wegen der zuletzt weiter gestiegenen Strompreise im Visier. «Das Strompreisniveau in Deutschland ist überhöht», sagte der Vorsitzende des Energie-Verbraucherbunds, Aribert Peters. Herstellungskosten von zwei bis drei Cent je Kilowattstunde stünden Preise zwischen sechs und acht Cent gegenüber. «Diese Spanne liegt weiter über dem, was vernünftig und angemessen ist», sagte Peters.

Für den Fall, dass sich der Tatvorwurf bestätigt, sieht das Gesetz wegen Börsen-Betrugs oder Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz, das Kursmanipulationen ausdrücklich unter Strafe stellt, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen gegen die Verantwortlichen vor. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könne dies sich allerdings über Jahre hinziehen, räumte die Düsseldorfer Rechtsanwältin Leonora Hölling ein. Rechtsbeobachter gehen davon aus, dass ein entsprechendes Urteil eine Welle von Schadenersatzklagen vonseiten der Stromkunden auslösen könnte.

EON und RWE wiesen die Vorwürfe zurück. Ein RWE-Sprecher verwies auf Untersuchungen der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die keinerlei Indizien für missbräuchliches Verhalten ergeben hätten. «Wir haben zu keinem Zeitpunkt Strom zurückgehalten und ihn auch nicht überteuert angeboten», sagte der Sprecher. (ddp)

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