Essen. Die Bundesagentur für Arbeit lässt Hartz-IV-Empfänger bei Verdacht auf schwerwiegenden Leistungsmissbrauch observieren. Entscheidend ist dabei, dass es streng rechtstaatlich zugeht. Es ist nicht erkennbar, wo die neue Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit dies verletzt.
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Anonyme Anzeigen oder geheime Beobachtungen sind unappetitlich, aber für Zoll- und Finanzbehörden das tägliche Brot. Schon mancher, der Steuern hinterzog oder der Schwarzarbeit nachging, wurde auf diese Weise überführt, ohne dass dies in der Öffentlichkeit groß Protest hervorrief. Was aber für Steuerpflichtige gilt, das gilt allemal auch für Hartz-IV-Empfänger. Deshalb wirkt die Aufregung um die neue Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit im Umgang mit missbräuchlichem Leistungsbezug steril und ist in der Sache verfehlt.
Es ist völlig richtig, dass die Bundesagentur - übrigens auf Geheiß des Bundesrechnungshofs - den bisherigen Wildwuchs in einer verbindlichen Richtlinie zusammenfasste. Das gibt beiden Seiten Sicherheit. Die Behörde weiß, was sie tun darf, um Sozialbetrüger ausfindig zu machen. Und Hartz-IV-Empfänger wissen nun, was sie sich gefallen lassen müssen - und was nicht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, überhaupt die Achtung der Privatsphäre sind selbstredend geschützt. Wie bei jedem anderen Bürger auch bedarf es eines richterlichen Beschlusses, bevor der Staat in diese Richtung tätig wird.
Bundesagentur für Arbeit verteilt öffentliche Mittel
Gegen Observationen ist in begründeten Einzelfällen nichts einzuwenden. Machen wir uns nichts vor: Wenn es die Angst vor dem Auffliegen und der Strafverfolgung nicht gäbe, würden mehr Menschen als ohnehin schon Steuern hinterziehen oder eben auch missbräuchlich Sozialleistungen beziehen. Andereres zu behaupten ist der pure Idealismus. Wenn sich Arbeitslosen-Verbände darüber aufregen, kann man nur sagen: Es ist offenbar noch nicht bei jedem in ausreichender Klarheit angekommen, dass die Bundesagentur für Arbeit öffentliche Mittel verteilt, mit denen im Interesse aller sorgsam umzugehen ist.
Unabdingbar ist natürlich, dass die Außendienstler der Bundesagentur streng im Rahmen ihrer in der Richtlinie formulierten Kompetenzen bleiben. Wenn sie dies nicht tun, muss man sie zur Rechenschaft ziehen. Dass mögliche Übergriffe nicht geheim bleiben, dafür wird schon die inzwischen bestens organisierte und vernetzte Lobby von Hartz-IV-Empfängern sorgen. Zumal der Zugang in die Medien - wie man sieht - kein Problem ist. Es wäre aber neu, dass die BA oder die Jobcenter mit unsachgemäßer Härte vorgehen. Also gibt es auch keinen Grund für Vorverurteilungen.
Fazit: Locker bleiben. Alles ganz normal. Die Verteilung öffentlicher Mittel bedarf einer angemessenen Kontrolle - konsequent und nachvollziehbar, aber ohne Übereifer und Hysterie. Das ist alles.