Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit verschärft einem Medienbericht zufolge die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern erheblich. Außendienstmitarbeiter der Behörde sollen bei Betrugsverdacht Nachbarn befragen und sogar in den Schränken von Hartz-IV-Empfängern schnüffeln dürfen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschärft einem Medienbericht zufolge die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern erheblich. Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der BA berichtet, sollen Hartz-IV-Empfänger künftig bei Betrugsverdacht sogar von den Sozialbehörden «observiert» werden können. Dem Bericht zufolge werden in der Weisung der BA an alle Argen und Jobcenter vom 20. Mai ausdrücklich «Observationen» als Maßnahmen bei «Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch» genannt. Dazu sollten die Behörden Außendienste einrichten oder private Firmen mit der Kontrolle beauftragen.

Die Hartz-IV-Kontrolleure sollten demnach dann verstärkt zu Hausbesuchen bei Arbeitslosen ausschwärmen und mit Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers auch Schränke kontrollieren, «wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist». Die Ergebnisse der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und «Auffälligkeiten» für jeden Raum gesondert beschrieben werden, heißt es in dem Bericht weiter. Den Außendienstmitarbeitern solle es auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte über die Hartz-IV-Bezieher zu befragen. Selbst Kinder sollten befragt werden, wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen. (afp)