Mönchengladbach. Der Kinderschänder von Viersen muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Die Richter sind überzeugt, dass der 59-Jährige vier Mädchen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren sexuell missbraucht hat. Der Fall schlug hohe Wellen, da der Mann wegen einer Justizpanne frei kam.
Der wegen einer Justizpanne freigelassene Kinderschänder von Viersen ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 59-Jährige in insgesamt neun Fällen zwei Mädchen im Alter von fünf bis zwölf Jahren sexuell missbraucht und seine Taten auf Video aufgenommen hat.
Die Filme hätten in aller Deutlichkeit gezeigt, dass es sich bei den Taten nicht um Einzelfälle gehandelt habe, erklärte der Vorsitzende Richter. Er habe seine überlegene Position den Kindern gegenüber bis ins Letzte ausgenutzt. Der Missbrauch zweier weiterer Mädchen, die ursprünglich ebenfalls angeklagt waren, konnten dem Mann laut Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Selbst Opfer sexueller Gewalt
Der 59-Jährige, der nach eigenen Angaben als Kind selbst Opfer sexueller Gewalt geworden war, hatte die zum Teil auf den Videos zu sehenden Taten eingeräumt. Gleichzeitig behauptete er vor Gericht jedoch, die Initiative zu den Sexualkontakten sei häufig von den Kindern ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert.
Die von dem Angeklagten selbst aufgenommenen Filme dokumentierten den Missbrauch in «abscheulicher Weise», sagte Staatsanwalt Klaus Litzenburger. Auch sein Verteidiger Heribert Kayenburg erklärte, man käme nicht drumherum, die Taten zu akzeptieren. Er hatte sich der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Ein Gutachter hatte den Mann vor Gericht als «eindeutig pädophil» beschrieben und ausgesagt, der 59-Jährige könne jederzeit wieder rückfällig werden. «Vergleichbare Delikte sind mit absolut hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu erwarten», erklärte er. Mitleid mit den Opfern sei in keinem der vielen Gespräche erkennbar geworden.
Pannen bei der Staatsanwaltschaft
Der Mönchengladbacher Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte trotz der schweren Vorwürfe wegen einer Reihe von Pannen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden war. Das OLG hatte den Mann Anfang Juli nach einer überlangen Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen.
Dem Gericht zufolge hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit zu spät in Auftrag gegeben. Der Gutachter habe den Auftrag zudem zögerlich bearbeitet und sei von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend überwacht worden, hieß es damals in der Entscheidung des OLG.
Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter veranlasste daraufhin eine Reihe personeller und organisatorischer Konsequenzen in der Behörde, unter anderem musste der Leiter der Staatsanwalt Mönchengladbach gehen. (ap)