Recklinghausen. Erst im Mai war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Kurz danach ist ein Kinderschänder aus Recklinghausen rückfällig geworden und steht seit Mittwoch wieder vor Gericht. Der 19-Jährige hatte zugegeben, bei einem Straßenfest einen achtjährigen Jungen vergewaltigt zu haben.
Der Angeklagte war erst im Mai 2008 wegen schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht hielt eine zweijährige Bewährungsstrafe für den damals noch 17-Jährigen für angemessen. Zwar musste der Recklinghäuser auch eine Therapie für Sexualstraftäter absolvieren, doch aus der stationären Einrichtung flog der 19-Jährige mangels Bereitschaft raus. Danach setzte er die Behandlung ambulant fort – mit mäßigem Erfolg.
„Die Therapie stand kurz vor dem Abbruch, weil ich kein Fortkommen sah“, sagte die Therapeutin. Sogar der Betreuer (53) des Angeklagten hielt eine ambulante Therapie für nicht ausreichend. „Er hatte ein großes Interesse an Kindern“, sagte der 53-Jährige. Eine Wiederholungstat konnte nicht ausgeschlossen werden.
Und die Befürchtungen bewahrheiteten sich: Am 23. Juli 2009 schlug der 19-Jährige wieder zu.
Laut Anklage riss der 19-Jährige diesmal den zufällig vorbeifahrenden achtjährigen Jungen an der Oberlinstraße vom Fahrrad, zerrte ihn ins Gebüsch einer nah gelegenen Grundschule und vergewaltigte ihn. „Ich bringe dich um, wenn du was sagst“, soll er dem Kind gedroht haben.
Doch zu Hause erzählte der Achtjährige alles seinem Opa. Die Großeltern erstatteten Anzeige und anhand der Zeugenaussagen sowie offenbar gesicherter DNA-Spur an der Kleidung des Opfers konnte der 19-Jährige schon einen Tag später festgenommen werden. Seither sitzt er wieder in U-Haft. Ihm droht nun die unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. „Dass er nach der Verhandlung als freier Mensch wieder durch Recklinghausen läuft, ist für mich nicht denkbar“, sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe am Mittwoch.