Mönchengladbach/Viersen. Vier Mädchen soll ein 59-Jähriger mehrfach sexuell missbraucht haben. Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat er am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Die Initiative zu den Sexualkontakten sei häufig von den Kindern ausgegangen, sagte er.

Ein kürzlich wegen einer Justizpanne freigelassener mutmaßlicher Serien-Kinderschänder aus Viersen hat vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Teilgeständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 59-Jährigen am Montag vor, in insgesamt 19 Fällen vier Mädchen im Alter von fünf bis zwölf Jahren sexuell missbraucht und seine Taten zum Teil gefilmt haben.

Der Angeklagte räumte im Gericht die auf den Videos zu sehenden Taten ein, bestritt jedoch andere Vorwürfe. Nach eigener Aussage wurde er selbst als Kind Opfer sexueller Gewalt. Der 59-Jährige sagte, die Initiative zu den Sexualkontakten sei häufig von den Kindern ausgegangen. Dies bezweifelte die Strafkammer und appellierte an ihn, ein umfassendes Geständnis abzulegen, um den Kindern einen Auftritt vor Gericht zu ersparen.

Der Mönchengladbacher Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte trotz der schweren Vorwürfe wegen einer Reihe von Pannen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden war.

Wegen Panne aus U-Haft entlassen

Das OLG hatte den Mann Anfang Juli nach einer überlangen Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen. Dem Gericht zufolge hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit zu spät in Auftrag gegeben. Der Gutachter habe den Auftrag zudem zögerlich bearbeitet und sei von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend überwacht worden, hieß es damals in der Entscheidung des OLG.

Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter veranlasste daraufhin eine Reihe personeller und organisatorischer Konsequenzen in der Behörde, unter anderem musste der Leiter der Staatsanwalt Mönchengladbach gehen. Für den Prozess gegen den 59-Jährigen hat das Gericht sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll frühestens am 7. Oktober fallen. (ap)