Witten. Krämpfe, Koma, Intensivstation: Mit einer schweren Vergiftung kam ein Kind aus Witten in die Notaufnahme. Nun steht die Mutter vor Gericht.

  • Mit dramatischen Vergiftungssymptomen hat eine Mutter aus Witten ihr Kleinkind (2) in die Notaufnahme gebracht
  • Der Junge hatte sehr viel THC im Blut, was auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen ist
  • Vor Gericht zeigt sich die Mutter uneinsichtig

Eine vierfache Mutter aus Witten ist am Bochumer Jugendschöffengericht zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 40-Jährige hatte vor knapp zwei Jahren ihr jüngstes Kind (zwei Jahre) mit dramatischen Vergiftungssymptomen ins Wittener Marien-Hospital gebracht. Der Junge hatte wohl zuvor von zu Hause rumliegenden Drogenkeksen probiert.

Als das Kleinkind am 6. März 2023 in die Notaufnahme gebracht wurde, befand es sich laut Staatsanwaltschaft in einem besorgniserregend schlechten und stark verwahrlosten Zustand. Der kleine Junge soll zuvor in der Wittener Wohnung der Angeklagten zusammengebrochen sein, massiv gekrampft und dann so gut wie völlig das Bewusstsein verloren haben. Seine Pupillen sollen stark erweitert, der Körper unnatürlich überstreckt gewesen sein.  

Wittener Mutter flüchtete damals schon aus dem Krankenhaus

Nach ersten Untersuchungen, insbesondere der Analyse einer Urinprobe, verdichtete sich im Marien- Hospital schnell ein schlimmer Verdacht: Das Wittener Kleinkind hatte Drogen zu sich genommen und eine schwere Cannabis-Intoxikation erlitten.

Es folgte eine Verlegung auf die Intensivstation. Wann und wie Cannabinoide den kleinen Jungen vergiftet haben, war zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar. Die jetzt verurteilte Mutter war den Ärzten damals keine große Hilfe. Wie es vor Gericht hieß, hatte die 40-Jährige das Krankenhaus nämlich Hals über Kopf verlassen und war nicht wiedergekommen.

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Erst bei einer polizeilichen Durchsuchung der Wittener Wohnung der Mutter am Nachmittag des fraglichen Tages kamen dann deutliche Hinweise für die Ursache der Vergiftung des Kleinkindes ans Licht. Im Prozess hieß es, dass überall in der Wohnung verteilt „Häufchen“ mit unterschiedlichen Drogen lagen. Teils portioniert auf einem Holzbrett, teils in Tupperdosen. Von einem Tabakgemisch über einen Marihuana-Jointstummel bis hin zu weißem Pulver. 

Polizei stellt vier Drogenkekse in Wohnung der Wittenerin sicher

Die wohl wahrscheinlichste Vergiftungs-Ursache waren aber mit Cannabinoiden versetzte „Brownies“. Insgesamt vier dieser Drogenkekse (92 Gramm) konnten in der Wohnung der Wittenerin griffbereit sichergestellt werden. Eine Analyse durch das Landeskriminalamt ergab später die Beimengung verschiedener, teils offenbar auch legal als Tropfen zu kaufender Cannabinoide.

Fest steht: Die THC-Werte (Tetrahydrocannabinol) im Blut des Kindes waren mehr oder weniger dramatisch hoch. Ein auszugsweise vor Gericht verlesenes rechtsmedizinisches Gutachten verdeutlichte, dass gerade bei Kleinkindern der Abbau von Fremdstoffen noch deutlich langsamer verläuft, insoweit die massiven Vergiftungs-Symptome des Zweijährigen absolut erklärlich gewesen sind.

Wittenerin fühlt sich ungerecht behandelt: „Unglaublich, dass ich bestraft werde.“

Dass die in ihrer Wohnung liegengelassenen Drogen Auslöser für die Vergiftung ihres Kindes waren, räumte die Mutter zwar ein: „Die Drogen standen da, der Kleine kam dort dran.“ Nichtsdestotrotz sei das Geschehen aber doch ein Unfall gewesen, behauptete sie: „Ich bin ins Krankenhaus mit dem Kleinen, weil ich mir große Sorgen gemacht habe.“

Fakt ist: Die Kinder leben seit dem Vorfall getrennt von der Mutter beim Kindsvater. „Ich habe alles verloren“, beklagte sich die 40-Jährige und stellte sich spürbar verbittert als Opfer einer Verschwörung hin. Dass sie am Ende als Verantwortliche für das Herumliegenlassen der Drogenkekse zu verurteilen war - für die 40-Jährige schreiend ungerecht. „Unglaublich, dass ich dafür noch bestraft werde, dass ich mein Kind ins Krankenhaus gebracht habe“, echauffierte sie sich. 

Auch Schusswaffe in Witten gefunden

Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. In die verhängte Bewährungsstrafe von 17 Monaten miteinbezogen wurde eine Vorverurteilung aus November 2023. Hintergrund war ein tätlicher Disko-Streit mit einer anderen Frau. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung war neben den Drogenkeksen übrigens auch eine Schusswaffe gefunden worden. Die Wittenerin dazu: „Die hatte ich nur aus Angst bei mir.“ 

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