Witten. Ein Wittener verkauft kiloweise Gras, darunter auch geklautes. Jetzt steht er erneut vor Gericht – obwohl seine Haftstrafe bereits feststeht.
Rund fünf Jahre nach kiloschweren Drogengeschäften mit Marihuana steht ein Dealer aus Witten seit Montag, 30. September, erneut in Bochum vor Gericht. Schon jetzt steht fest: Um eine Gefängnisstrafe in Höhe von viereinhalb Jahren kommt der 31-Jährige am Ende definitiv nicht herum. Denn um Strafe und Schuld geht es vor der 11. Strafkammer gar nicht.
Das war passiert: Am 23. Februar 2023 hatte eine andere Strafkammer am Bochumer Landgericht gegen den Wittener wegen Handels mit Betäubungsmitteln vier Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Außerdem hatte das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Drogen-Entziehungsanstalt angeordnet. Gegen einen Mitangeklagten aus Bochum hatten die Richter die gleiche Strafe verhängt.
Wittener stahl ehemaligen Dealer-Kollegen auf einen Schlag drei Kilogramm Marihuana
Bestandteil des Urteils waren zahlreiche kiloschwere Drogendeals, die der Wittener gemeinsam mit seinem damaligen Komplizen abgewickelt hatte. Das Duo hatte sich regelmäßig mit großen Mengen von bis zu zweieinhalb Kilo Marihuana eingedeckt und das Gras anschließend Tütchen für Tütchen in kleineren Verkaufsmengen gewinnbringend weiter verkauft.
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Besonders bemerkenswert: Der Wittener hatte seinem ehemaligen Dealer-Kollegen einmal auf einen Schlag drei Kilogramm Marihuana, die dieser sich heimlich besorgt hatte, erst gestohlen und dann weiterverkauft. Deshalb lautete sein Urteil am Ende unter anderem zusätzlich auch auf Diebstahl.
Im Anschluss an seine Verurteilung war der Dealer aus Witten in Revision gegangen. Beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nach rechtlicher Überprüfung entschieden, dass das erste Bochumer Gericht über Strafe und Schuld des Witteners zwar einwandfrei entschieden hat. Hinsichtlich des Schuldspruchs sowie der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ist das Urteil rechtskräftig – und damit unumstößlich.
Wittener wurde auch Entzugstherapie angeordnet
Bemängelt wurde vom höchsten deutschen Strafgericht allerdings zum einen die parallel angeordnete Drogenentzugstherapie und zum anderen der vom ersten Gericht unterstellte Erlös (knapp 18.000 Euro) durch den Weiterverkauf des gestohlenen Marihuanas.
Einzig und allein über diese beiden Punkte muss nun vor der 11. Strafkammer noch einmal neu verhandelt werden. Der ehemalige Komplize des Witteners sitzt in diesem Prozess nicht mehr auf der Anklagebank. Seine Strafe (viereinhalb Jahre Haft) ist rechtskräftig. Gutachterliche Unterstützung erhalten die Bochumer Richter bei der Frage der Anordnung einer Drogenentzugstherapie durch einen Sachverständigen. Der Prozess wird fortgesetzt.
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