Witten. Bei einem Wittener stößt die Polizei auf ein umstrittenes Handyvideo mit Kinderporno-Potenzial. Trotz Freispruchs droht ihm aber noch Ärger.

Ein 34-jähriger Wittener kann vorerst aufatmen: In einem Berufungsprozess am Bochumer Landgericht hat sich am Donnerstag, 31. Oktober, ein erstinstanzlicher Freispruch vom Vorwurf des Kinderporno-Besitzes bestätigt. Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück. Zufrieden zurücklehnen kann sich der Angeklagte aber dann doch noch nicht.

Das war passiert: Bei der Durchsuchung des Handys des Witteners war die Polizei auf ein merkwürdiges Video gestoßen. Wie es vor Gericht hieß, ist darauf zu erkennen, wie eine erwachsene, nur mit Unterhose bekleidete Frau einen Handstand macht. Währenddessen nähert sich ein bekleidetes, circa drei Jahre altes Mädchen und saugt an den Brüsten der Frau.

Amtsgericht Witten hatte Video nicht als kinderpornografisch eingestuft

Das Amtsgericht in Witten hatte bereits im März in einem Strafprozess geurteilt, dass es dieses Handyvideo nicht als kinderpornografisches Material einstufe. „So merkwürdig es auch anmutet“, hieß es in dem Freispruch-Urteil, die Szenen erfüllen keine Alternative des Straftatbestandes des Besitzes von kinderpornografischem Material. Eine erzwungene sexuelle Handlung des Kindes sei in dem „Brustnuckeln“ nicht zu erkennen.

Der Wittener hatte das Video damals weitergeschickt und erklärt, dass er seine Schwester damit symbolisch an das familiäre Tabuthema „Stillen“ erinnern wollte. Nachdem auch das Berufungsgericht „deutliche Zweifel“ an der Strafbarkeit des Videos erkennen ließ, rückte die Staatsanwaltschaft zwar von ihrer Berufung ab – wodurch der Freispruch rechtskräftig wurde.

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Weil sich die Bochumer Staatsanwaltschaft in erster Instanz jedoch vor dem - für sie offensichtlich unerwarteten - Freispruch auf eine vorläufige Einstellung weiterer Vorwürfe gegen den Wittener wegen des Verbreitens jugendpornografischen Inhalten eingelassen hatte, will sie diese Vorwürfe nun erneut am Amtsgericht Witten anklagen. 

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