Witten. Eine Wittenerin (40) hat Liebesschwindlern ihre Konten zur Verfügung gestellt. Jetzt ist sie vorbestraft – und muss tief in die Tasche greifen.

Eine alleinerziehende Mutter (40) aus Witten ist nach einem Berufungsprozess am Bochumer Landgericht endgültig wegen Geldwäsche zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte hatte Liebesschwindlern ihre Konten zur Verfügung gestellt. Gesamtschaden: 67.100 Euro.

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In der Zeit von September 2021 bis Januar 2022 waren auf zwei Bankkonten der Wittenerin immer wieder hohe Geldbeträge zwischen 1000 und 10.000 Euro eingegangen. Ein Mann hatte seine großzügigen Überweisungen mit dem Verwendungszweck „Jessica Lynn New York“, manchmal auch noch mit dem Zusatz „Nomination“, „Talent“ oder „Instrument“, flankiert. Allein er überwies der Wittenerin insgesamt 62.600 Euro. Von einer Frau gingen im selben Zeitraum zusätzliche 4500 Euro ein.

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Die beiden Personen, die das Geld überwiesen hatten, waren laut Staatsanwaltschaft Opfer der sogenannten „Love-Scamming-Masche“. Im Prozess hieß es, dem finanziell ausgenommenen Mann sei unter anderem eine romantische Beziehung zu dem Musiktalent „Jessica Lynn“ in New York vorgegaukelt worden, das wegen vermeintlicher Notlagen dringend hohe Geldbeträge benötigte.

„Für sie war das eine reine Gefälligkeit“

Das Geld, das räumte die Wittenerin ein, hatte sie jeweils kurz nach dem Eingang abgehoben und in bar an einen ihr namentlich lediglich als „John“ bekannten Landsmann aus Nigeria übergeben. „Sie hat sich dabei zunächst nichts gedacht. Für sie war das eine reine Gefälligkeit“, erklärte ihr Verteidiger.

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Genau das hatte der Frau aber auch schon im Juni das Amtsgericht Witten nicht abgenommen und die 40-Jährige wegen Geldwäsche verurteilt. Und auch die Berufungskammer in Bochum stufte diese Unschuldsversion als lebensfremd ein. Konsequenz: Die 40-Jährige nahm ihre Berufung zähneknirschend zurück. Das Geldwäsche-Urteil ist rechtskräftig, neun Monate zur Bewährung wegen Unterschlagung.

Wittenerin muss die Tatbeute zurückzahlen

Besonders spürbar ist die Strafe durch die zusätzlich angeordnete Einziehung von Taterträgen in Höhe von 67.100 Euro. Durch diese Gewinnabschöpfung soll die erschwindelte Beute wieder zurückfließen. Die Wittenerin muss – egal, ob sie das Geld weitergegeben hat – ihren „Freundschaftsdienst“ also teuer bezahlen.