Witten. Ein Rap-Musiker aus Witten besprüht Container und Hauswände mit Graffiti – angeblich aus Liebeskummer. Die illegale Spraytour kostet ihn.

Einen nächtlichen Graffiti-Streifzug muss ein Rap-Musiker (48) aus Witten teuer bezahlen. Am Bochumer Landgericht wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen Zahlung von 750 Euro an ein Kinderhospiz vorläufig eingestellt. „Das ist total bescheuert von mir gewesen“, gab der Wittener Rapper am Montag, 30. September, vor der 17. Strafkammer zu. „Ich bin betrunken gewesen.“

Nach eigenen Angaben litt der Musiker bei der nächtlichen Sprüh-Aktion im Sommer 2023 sprichwörtlich unter gebrochenem Herzen. „Ich habe den Namen meiner Freundin gesprüht. Aus Liebeskummer“, erklärte der Angeklagte. Um dann zusätzlich fast schon im Rap-Jargon zu betonen: „Ich hatte damals einfach ‚no control‘ (Anm. d. Red.: Kontrolle).“

Wittener besprüht Container und Hauswände

Angesprüht worden waren von ihm unter anderem ein Container und zwei Hauswände an der Körnerstraße. Gestartet habe er den nächtlichen Graffiti-Streifzug „aus einer Alkohol-Laune heraus“, betonte der Rapper. Die Sprühdosen, so der 48-Jährige, habe er noch zu Hause herumstehen gehabt, weil er ab und zu eigene Kunstwerke auf Leinwand produziere. Sein Verteidiger nannte die Schmierereien im Liebeskummer-Rausch „eine Dummheit“.

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Das Wittener Amtsgericht hatte den Rap-Musiker in erster Instanz noch zu einer Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Bochumer Landgericht ließen sich Staatsanwaltschaft und Gericht darauf ein, das Strafverfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden und stattdessen gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig einzustellen. Ausschlaggebend dafür war nicht zuletzt, dass der Wittener, der nach eigenen Angaben in einer Erziehungseinrichtung arbeitet, zwischenzeitlich umfangreich finanzielle Schadenwiedergutmachung geleistet hat. 

Wittener muss Geld an Kinderhospiz überweisen

Mit Blick auf die offenbar noch offene Containerreinigung sagte der 48-Jährige zu, unverzüglich „alles zu bezahlen“, wenn sich von der Eigentümerseite noch jemand bei ihm melden werde. Auch wenn er wisse, dass seine Graffiti darauf zwischenzeitlich bereits anderweitig übersprüht worden seien.  

Für die Zahlung der Geldauflage ordnete das Gericht eine Frist bis Ende Februar 2025 an. Überweist der Wittener bis dahin den Betrag vollständig auf das Konto des Kinderhospizes, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt. Andernfalls droht ein erneuter Gerichtsprozess.

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