Witten/Bochum. Ein 28-Jähriger wurde in Serie beim Deo-Klau erwischt. Vorm Landgericht Bochum wollte er eine mildere Strafe erreichen. Es kam anders.
Ein Wittener (28) berauscht sich durch gefährliches Deo-Schnüffeln, wird in Serie beim Dosen-Klauen erwischt. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Drogen-Tod des Bruders schockt Wittener nicht
Heroin, Marihuana, Deospray: Seit Jahren steckt ein Mann aus Witten in der Drogenszene fest. Auch nach dem Drogentod seines Bruders vor drei Jahren berauscht er sich tagein, tagaus weiter – lässt sich irgendwann auch auf das lebensgefährliche Deo-Schnüffeln ein. Nun steht endgültig fest: Dem 28-Jährigen steht ein längerer Gefängnisaufenthalt bevor.
- Landgericht Bochum: Wittener geht fragwürdigem Job nach
- Angeklagter wollte lieber im Gefängnis bleiben
- Drogen für Vater: Wittener muss sich in Prozess verantworten
Angeklagter wurde im Februar zu knapp drei Jahren Haft verknackt
Das Bochumer Schöffengericht hatte den Wittener am 15. Februar wegen Drogenbesitzes, Cannabisanbaus und Diebstahls in 15 Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. In der zweiten Instanz am Bochumer Landgericht wollte der 28-Jährige am Freitag, 7. Juni, eigentlich noch einmal um eine mildere Strafe für sich werben, gab die Hoffnung aber nach knapp einer Stunde auf, nahm seine Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
In erster Instanz gab es ein mildes Urteil
Gericht, Staatsanwaltschaft und selbst seine eigene Verteidigerin hatten dem Wittener zuvor dringend zu einer Rücknahme geraten. Die Gründe: Das erstinstanzliche Urteil beruhte auf einem vollumfänglichen Geständnis des 28-Jährigen, wurde als rechtlich einwandfrei und was das Strafmaß angeht „sehr milde“ eingestuft. Die Erfolgsaussichten auf eine spürbare Abmilderung waren nach Aktenlage gleich Null.
Zelt mit 16 Cannabissetzlingen und Equipment gefunden
Das war passiert: Am 26. Februar 2021 waren im Zimmer des Witteners in einer damals von ihm aufgesuchten Notunterkunft 61 „Bubbles“ Heroin, insgesamt 11,69 Gramm gefunden. Bubbles sind kugelförmig abgepackte Konsumeinheiten insbesondere für Heroin und Kokain. Obendrein war am 27. Juni 2021 in der Wittener Wohnung des Bruders des Angeklagten ein Growzelt - eine Art Mini-Gewächshaus - mit 16 Cannabissetzlingen und erforderlicher Ausrüstung gefunden worden. Die Polizei war damals in der Geschwister-WG aufgetaucht, weil der Bruder des 28-Jährigen verstorben und daher ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden war.
Deo-Klau in Drogerien, Supermärkten, Tankstellen
Der überwiegende Teil des nun endgültigen Urteils umfasste den Diebstahl von Deo in diversen Wittener Geschäften. Zwischen Februar und September 2022 war der 28-Jährige regelmäßig erwischt worden. Mal in einer Drogerie, mal im Supermarkt, mal in einer Tankstelle. Insgesamt waren bei 15 Diebstahlscoups des drogenabhängigen Mannes 114 Deospraydosen vorgefunden worden.
Schnüffel-Sucht kann lebensgefährlich sein
Als Verwendungszweck war im Urteil ausdrücklich vermerkt worden, dass der Wittener das Deospray ausschließlich zum Zweck des „Schnüffelns“ und Berauschens gestohlen hat. Das Einatmen von Deospray wird seit einiger Zeit in Szenekreisen missbraucht. Experten warnen bei der „Schnüffel-Sucht“ vor lebensgefährlichen Folgen.
+++Keine Nachrichten aus Witten mehr verpassen: Hier geht’s zu unserem kostenlosen Newsletter+++