Witten-Annen. Alexandra Nikolau hat den digitalen „Mängelmelder“ der Stadt Witten getestet. Doch von kurzem Dienstweg sei nichts zu spüren gewesen.
Was bringt der digitale Mängelmelder einer Stadtverwaltung? Fakt ist, dass der Online-Service für mehr Bürgerfreundlichkeit sorgen soll. Alexandra Nikolau aus Witten machte jedoch eine ganz andere Erfahrung: lange Leitung statt kurzem Dienstweg.
Die 22-jährige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Bochum wandte sich im Februar an ihre Wittener Kollegen per Mängelmelder. Die Zufahrt zum Kohlensiepen in Annen und der Straßenabschnitt im Bereich der Hausnummern 73 bis 77 seien „stark beschädigt“, wieder einmal. Schlamm und Schlaglöcher seien eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, selbst Rettungsfahrzeuge seien in Schwierigkeiten geraten.
Stadt Witten hat Kohlensiepen vor zwei Jahren repariert
Alexander Nikolau war guten Mutes, mit ihrer Eingabe erfolgreich zu sein. Schon im März 2022 hatte sie Wittens Tiefbauamt auf Mängel im Kohlensiepen aufmerksam gemacht. „Die Straße wurde daraufhin mit Schotter repariert.“ Doch wenige Monate später, im Juli 2022, sei „alles wieder kaputt“ gewesen: zu viel Regen, zu viele Fahrzeuge. Im Juli 2023 schrieb die junge Frau die Kollegen in Witten erneut an – vergeblich. In diesem Februar startete sie abermals einen Versuch, diesmal per Mängelmelder. „Aber nichts ist passiert.“
Anwohner haben sich ihr zufolge „bereits öfters auf eigene Kosten“ selbst geholfen – und die Löcher im Weg kurzerhand eigenhändig verfüllt. Doch schwere Fahrzeuge würden sie wieder aufreißen. Nikolau stellte die Frage: „Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit, dass die Straße repariert wird, und dies dann länger hält?“
Die Pressestelle der Stadt recherchierte den Informationsfluss auf Anfrage der Redaktion. Demnach wurde die Mängel-Mitteilung am 5. März um 13.37 Uhr ans Tiefbauamt weitergeleitet. Dort blieb sie lange liegen.
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Inzwischen hat sich Annette Schröder zu Wort gemeldet. Sie ist Abteilungsleiterin im Tiefbauamt. Sie sagt, sie habe immerhin am 2. August geantwortet. Demnach ist der Kohlensiepen ein Waldweg. Er sei „nicht einmal vollständig im Besitz der Stadt Witten“. Die Piste sei „keine zum Befahren ausgelegte öffentliche Straße“. Eingetragene Wegrechte, die zum Befahren der Waldwege dauerhaft berechtigen, würden nicht vorliegen, ebenso wenig eine Erlaubnis oder Sondernutzung.
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Möglicherweise hat die unklare rechtliche Situation etwas mit Heimatgeschichte zu tun. Das Gebäude Kohlensiepen 73, beispielsweise, wurde als Waldgaststätte genehmigt, am 14. Juni 1887. Das Ausflugslokal wurde nur von Wanderern angesteuert. „Es gibt einen Bestandsschutz für diese Gebäude im Altbestand“, sagt Annette Schröder. Das bedeute aber keine baurechtliche Erschließung des Weges, die Befahrbarkeit einschließt. Sollten Wegerechte für städtische wie private Flächen nachträglich eingetragen werden, würden die betroffenen Privatleute an den Unterhaltungskosten beteiligt.
Für Alexandra Nikolau ist die Sache damit erledigt. Ihr Unmut über die lange Bearbeitungszeit indes bleibt.
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