Witten. Die Europawahl in Witten hallt nach. Es gibt immer mehr Hinweise, dass es bei der Briefwahl Probleme gab. Teilweise konnte nicht gewählt werden.
Noch zwei Tage nach der Europawahl hat die Stadt die mit 63 Prozent gute Wahlbeteiligung in Witten gelobt. Auch in den Wahllokalen sei fast alles reibungslos verlaufen. Doch bereits am Wahlsonntag tauchten Klagen über Pannen bei der Briefwahl auf. Tatsächlich fühlen sich einige Wittener um ihr Wahlrecht gebracht.
Joachim Pohl hatte sich zum Beispiel entschieden, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Doch die beantragten Unterlagen seien nie bei ihm angekommen. „Die Deutsche Post hat in viel zu vielen Fällen die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt und wer das Kleingedruckte auf der Wahlbenachrichtigung nicht gelesen hat, war de facto von der Wahl ausgeschlossen“, sagt der Physiotherapeut. Ihm selbst sind vier weitere Fällle bekannt.
Wittener Wähler spricht von „Skandal“
„Das ist meiner Meinung ein Skandal. Wir werden aufgerufen, zur Wahl zu gehen, und die Post hält Bürger von ihrem Wahlrecht ab“, schimpft der Wittener. Der Stadt will er jedoch keinen Vorwurf machen. Nach seinen Recherchen sind die Unterlagen rechtzeitig rausgegangen. Das Problem liege also bei der Post. Die Stadt bestätigt die Probleme.
„Es gab am Wahlsonntag und kurz davor berechtigten Unmut“, sagt Wahlamtsleiter Michael Muhr mit Blick auf die Briefwahl. „Etliche“ Bürgerinnen und Bürger hätten beklagt, dass ihre Unterlagen nicht rechtzeitig zugestellt worden seien, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Insgesamt wurden 19.000 Stimmen von Briefwählern gezählt.
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Ein weiterer WAZ-Leser beschwert sich darüber, dass er in seinem Wahllokal eigentlich nicht mehr hätte wählen dürfen. Er hatte die Briefwahlunterlagen ebenfalls nicht pünktlich erhalten und ist dann mit seinem Wahlschein ins Wahllokal gegangen. Dort sei ihm gesagt worden, dass er als Briefwähler registriert sei und sein Kreuz deshalb nicht vor Ort abgeben könne.
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Laut Stadt konnten Briefwähler in solchen Fällen durchaus im Wahllokal abstimmen - wenn sie sich denn rechtzeitig vorher gemeldet hatten. Das Briefwahlteam habe dann die nicht angekommenen Wahlscheine für ungültig erklärt. Wer sich innerhalb der gesetzlich geregelten Frist nicht bemerkbar machte, konnte allerdings tatsächlich von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. Wie viele am Ende betroffen waren, weiß die Stadt eigenen Angaben zufolge nicht. „Das hat natürlich für Ärger gesorgt“, sagt Wahlleiter Michael Muhr.
Stadt Witten will sich mit der Post austauschen
In der Europawahlordnung heißt es dazu, dass das Wahlamt eingreifen kann, wenn man sich wegen seiner nicht zugestellten Briefwahlunterlagen bis 12 Uhr am Vortag der Wahl (also in diesem Fall am Samstag, 8. Juni) meldet. Verpasse man diese „Ausschlussfrist“, die auch in der Wahlbenachrichtigung unter dem Abschnitt „Wahlschein/Briefwahl“ auf Seite 1 beschrieben ist, sei eine Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Die Stadt will nach diesen Pannen nun mit der Post über mögliche Verbesserungen bei der Briefzustellung diskutieren. Gleichzeitig appeliert Muhr an die Aufmerksamkeit der Wähler. „Der Gesetzgeber selbst ordnet die Möglichkeit der Briefwahl immer noch als eine vorgezogene Wahlmöglichkeit im Verhinderungsfalle und somit als Ausnahme von dem Grundsatz der Wahl vor dem Wahlvorstand am Wahltag selbst ein.“ Deshalb müsse der Wähler sich auf „eventuell durch das Wahlamt nicht zu vertretende Hindernisse“ vorbereiten, wie zum Beispiel die verspätete Zustellung auf dem Postweg. Die Post hingegen sieht das anders.
„In Witten haben und hatten wir keine Zustellprobleme und konnten keine Auffälligkeiten bei uns als letztes Glied in der Prozesskette feststellen“, sagt eine DHL-Sprecherin. Alle Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen seien von erfahrenen Stammkräften zugestellt worden. „Wir können uns nicht erklären, warum die Wahlbriefe nicht angekommen sein sollten.“ Dass nun jemand die Wahl in Witten anfechten will, ist bisher aber nicht bekannt.
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