Witten. In Witten haben einige Briefwähler von ihrem Wahlrecht kein Gebrauch machen können. Hier muss es im Zweifel unbürokratischere Lösungen geben.
Etliche Bürgerinnen und Bürger haben laut Stadt ihre Briefwahlunterlagen zur Europawahl in Witten nicht rechtzeitig erhalten. Das führte zum Teil sogar dazu, dass der ein oder andere sein Kreuz gar nicht erst machen konnte. Das ist mehr als ärgerlich. Denn schließlich steht das Recht auf Wählen über allem.
Mehrere Leser berichteten der Redaktion, dass sie ihre Stimme nicht einmal im Wahllokal abgeben konnten, da sie als Briefwähler registriert waren. Aber was soll man denn machen, wenn die Wahlbenachrichtigung und die Unterlagen einfach nicht kommen? Natürlich gibt es genaue Regeln und jeder Wähler und jede Wählerin sollte auch selbst ein Auge darauf haben und gewisse (Melde-) Fristen im Fall des Falles einhalten.
Stadt Witten muss mit der Post in den Austausch gehen
Dennoch kann es nicht sein, dass die Bürokratie hier dem Wahlrecht einen Strich durch die Rechnung macht. Wer mit seinem Wahlschein im Wahllokal auftaucht – so wie es in einigen Fällen ja war –, sollte auch ein Kreuzchen machen dürfen, egal, als was er oder sie nun registriert ist.
Natürlich ist es richtig, dass die Stadt hier auf die Regeln verweist, ohne geht es nicht. Wie wichtig aber jede einzelne Stimme ist, hat die Europawahl gezeigt. Groß ändern würden die einzelnen fehlenden Stimmen das Ergebnis vermutlich nicht. Aber hier geht es ums Prinzip.
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Auch wenn die Schwierigkeiten bei der Post liegen sollten, muss die Stadt am Ende einfache Lösungen gewährleisten. Was nicht heißt, dass sich die Post einfach so aus der Affäre ziehen kann, indem sie nun schlicht sagt, es seien keine Zustellungsprobleme bekannt. Vor der Kommunal- und Bundestagswahl im nächsten Jahr müssen Stadt und Post alles tun, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Ansonsten droht der nächste Ärger.
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