Velbert. Ungeimpfte Arbeitnehmer fühlen sich zunehmend schikaniert und unter Druck gesetzt, berichtet die IG Metall Velbert. Impfbereitschaft steigt aber.
Das Klima in den Betrieben leidet unter den 3G-Regeln, die dort seit fast zwei Wochen gelten. Dies hat die IG Metall Velbert festgestellt. „Die Ungeimpften, die sich auch in Zukunft nicht impfen lassen wollen, empfinden die konsequenten Kontrollen als Schikane und Erpressung und die Fronten verhärten sich zunehmend“, berichtet Hakan Civelek, Geschäftsführer der IG Metall Velbert.
Die Ungeimpften argumentierten, dass sich sich doch täglich testen ließen, dennoch fühlten sie sich von Betrieb und Kollegen unter Druck gesetzt, so Civelek weiter. Der Gewerkschafter warb indes ausdrücklich für eine Impfung.
Einige Beschäftigte in Velbert nehmen sogar unbezahlten Urlaub
„In Einzelfällen lassen sich Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen wollen, für mehrere Monate unentgeltlich freistellen. Andere gehen – insofern es die Arbeit zulässt – vermehrt ins Homeoffice, um dem Druck zu umgehen“, berichtet der Gewerkschafter weiter. Sie alle hofften, dass im Frühjahr die Coronazahlen wieder sinken und die Restriktionen dann wieder zurückgenommen werden.
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„Aus den tarifgebundenen Betrieben bekommen wir zurückgespiegelt, dass die 3G Regel strikt eingehalten wird und dass die Impfbereitschaft der Beschäftigten steigt. Die tägliche Testpflicht ist eben sehr umständlich und kostenintensiv“, so Civelek. Im Gewerkschaftsbüro klingelt nun häufig das Telefon.
Unsicherheit unter den Beschäftigten in den Betrieben
„Wir werden täglich von Beschäftigten und Arbeitnehmerinteressenvertretungen angerufen, die unsicher im Umgang mit den neuen 3G-Regeln sind. Viele Fragen sich, ob die Zeit für Tests oder Eingangskontrollen vergütet werden muss oder ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Tests im Betrieb anzubieten“, sagt der Geschäftsführer der IG Metall Velbert Hakan Civelek.
Seit fast zwei Wochen gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz
Seit fast zwei Wochen gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten erhalten demnach nur Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, wenn sie entweder geimpft, genesen oder einen aktuellen negativen Antigen-Coronatest vorweisen können. Der Test darf auch nicht älter als 24 Stunden sein. Verstößt entweder der Beschäftigte gegen seine Auskunftspflicht oder der Arbeitgeber gegen seine Dokumentationspflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Wenn der Beschäftigte keinen tagesaktuellen Test vorlegen kann, darf der Arbeitgeber ihn nicht beschäftigen, wodurch der Vergütungsanspruch aufgehoben wird. Der Beschäftigte bekommt demnach kein Gehalt.
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Grundsätzlich muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten zweimal in der Woche einen Coronatest anbieten. Von dieser Testangebotspflicht kann der Arbeitgeber nur abweichen, wenn durch andere Schutzmaßnahmen ein gleichwertiger Schutz erreicht werden kann.