Mülheim. Nach einer Tat im Rhein-Ruhr-Zentrum stand eine Drogenabhängige in Mülheim vor Gericht. Warum sie auf alle Fälle hinter Gittern bleiben wollte.
Das Bestreiten von Tatvorwürfen, die Ausübung des Schweigerechts und das Bitten um milde Strafen sind für die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Mülheim tägliches Brot. Dass jemand darum bittet, in Haft bleiben zu dürfen, ist für die Juristen an der Georgstraße dagegen alles andere als normal.
Zwei Parfümflaschen im Wert von knapp 140 Euro steckte eine 39-Jährige Ende Juni in der Galeria-Filiale im Rhein-Ruhr-Zentrum in die Tasche und marschierte mit ihrer Beute an der Kasse vorbei nach draußen. Weit kam sie nicht. Schon nach ein paar Metern wurde sie angesprochen und in den Laden zurückkomplementiert. Polizei und Staatsanwaltschaft sahen aufgrund von Umständen, die in der Tat, aber auch im Hintergrund der Angeklagten lagen, einen gewerbsmäßigen Diebstahl, der eine höhere Strafandrohung vorsieht, als ein einfacher Diebstahl. Vor Gericht räumte die gebürtige Kölnerin über ihren Verteidiger Gordon Christiansen die Tat unumwunden ein. Als Grund für den Diebstahl wurde hoher Suchtdruck genannt, unter dem die Frau aufgrund ihrer langjährigen Drogenabhängigkeit stand.
Mit Handfesseln in den Mülheimer Gerichtssaal gebracht
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Die Biografie der Frau ist das Gegenteil einer Erfolgsgeschichte. In jungen Jahren war die Rheinländerin, die von Justizbeamten mit Handfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, bereits an Drogen geraten. Schon mit Anfang 20 fing sie an, sich Heroin zu spritzen. Mitte 20 kam dann noch der Konsum von Kokain dazu. Als Jugendliche hatte sie noch einen Realschulabschluss geschafft, zu einer Berufsausbildung kam es aber nicht mehr, sodass sie sich in Zeiten, in denen ihr Zustand es zuließ, als Gebäudereinigerin verdingte.
Aufgrund ihres Drogenkonsums kam es dann immer wieder zu Diebstählen, um den Stoff bezahlen zu können. Aber auch Betäubungsmitteldelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gingen auf ihr Konto. 14-mal war sie alleine seit 2008 von Gerichten verurteilt worden. Zwei Drogentherapien scheiterten, da sie den Anforderungen nicht gewachsen war und aus den Hilfsprogrammen ausstieg.
„Wenn Sie mich laufenlassen, schaffe ich es wieder nicht, in die Therapie zu gehen“
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Die Quittung für den letzten, jetzt verhandelten Diebstahl waren neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Angeklagte hatte entgegen allen Erwartungen zuvor nicht für eine möglichst milde Strafe geworben, sondern bat Richterin Sarah Vorhaus ausdrücklich darum, ihren Untersuchungshaftbefehl bis zum Strafantritt nicht außer Kraft zu setzen, sondern sie in Haft zu belassen. Die 39-Jährige: „Wenn Sie mich laufenlassen, schaffe ich es wieder nicht, in die Therapie zu gehen, obwohl mir bereits die Kostenerstattung dafür bewilligt worden ist. Bitte lassen Sie mich gleich in Haft, damit ich bald in eine Therapieeinrichtung gebracht werden kann. Ich habe Angst, dass ich wieder rückfällig werde.“
Richterin Vorhaus folgte den Überlegungen der einsichtigen Frau. Nachdem der Richterspruch gefällt war, klickten daher bei der Kölnerin wieder die Handschellen.
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