Mülheim/Bochum. Einst hatte der Feuerwehrmann in Bochums Bergmannsheil einen schlimmen Einsatz erlebt. Jetzt steht er wegen Vergehen in Mülheim vor Gericht.

Normalerweise verstehen sich Polizeibeamten und Feuerwehrleute aufgrund vieler gemeinsamer Einsätze als Kollegen. Wenig kollegial zeigte sich allerdings ein in Mülheim wohnhafter, älterer Brandbekämpfer. Er leistete gleich in mehreren Fällen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und verursachte dabei auch Körperverletzungen.

Wegen dieser Vorfälle stand der Mann, der bis 2021 Dienst bei der Bochumer Feuerwehr verrichtet hatte, nun in Mülheim vor Gericht. Die Eskapaden des schwer alkoholkranken Mannes begannen im Mai 2020. Schon mit einem guten Alkoholpegel ausgestattet versuchte er, in seinem Einfamilienhaus in Heißen in der Küche eine Dunstabzugshaube zu reparieren. Während der Arbeiten genehmigte er sich eine Flasche Wodka.

Mülheimer scheitert mit Reparatur einer Dunstabzugshaube - und rastet aus

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Mit zunehmender Alkoholisierung hatte er größere Schwierigkeiten mit der Reparatur, bis er das Gerät schließlich wütend aus dem Küchenblock riss und auf den Boden schmetterte. Als die von seiner Frau alarmierte Polizei eintraf, wollte er auf den Balkon gehen, was die eingesetzten Beamten nicht zuließen. Als er am Öffnen der Tür gehindert wurde, versetzte er einem jungen Polizisten einen kräftigen Faustschlag. Er fügte dem Beamten nicht nur Verletzungen zu, sondern belegte ihn auch mit Äußerungen wie „Ich hab mir dein Scheiß-Gesicht gemerkt. Ich bringe dich nachher um, du Arschloch.“

„Ich hab mir dein Scheiß-Gesicht gemerkt. Ich bringe dich nachher um, du Arschloch.“

Feuerwehrmann (58)
Angeklagter

Nach der Tat lag sein Alkoholpegel bei knapp zwei Promille, wie eine Blutprobe belegte. Nachdem seine Rechtsanwältin – der 58-Jährige wurde gleich von zwei Anwälten verteidigt – erklärt hatte, ihr Mandant habe an den Vorfall keinerlei Erinnerung mehr, behauptete der Angeklagte nun detailreich, dass er niemanden geschlagen habe und er vielmehr grundlos von den Polizeibeamten angegriffen und am Ohr gezogen worden sei. Richterin Strohschein konfrontierte ihn darauf verwundert mit der vorherigen Aussage seiner Verteidigerin: „Erst können Sie sich an nichts erinnern? Nun schildern Sie lauter Details? Das passt nicht.“

Erneuter Ausraster: Frau und Sohn alarmieren die Polizei

Im März 2021 flogen in dem Einfamilienhaus am Amundsenweg erneut die Fetzen. Der Feuerwehrmann stand wieder einmal kräftig unter Alkoholeinfluss und randalierte im Haus. Frau und Sohn riefen bei der Einsatzleitstelle der Polizei um Hilfe. Erneut nahm er den Kampf mit den eintreffenden Polizeikräften auf, als er am Arm gegriffen werden sollte. Er konnte schließlich von zwei Beamten zu Boden gebracht und gefesselt werden.

Die dritte handfeste Begegnung mit der Polizei hatte der Brandmeister schließlich im Oktober desselben Jahres. Nach einem Zahnarztbesuch kaufte er an einer nahegelegenen Tankstelle eine Flasche Wodka. Mit der Hälfte des Inhalts im Bauch, 2,53 Promille im Blut und der halbvollen Flasche in der Hand schlingerte mit seinem Fahrrad davon. Als er einer Polizeistreife an der Felackerstraße, Ecke Schwarzenbergstraße, auffiel und überprüft werden sollte, wurde der 54-Jährige wieder handgreiflich.

„Kleiner Fettsack“ - Feuerwehrmann beleidigt Polizeibeamten

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„Wenn du mich anpackst, bring ich dich um, du kannst mich mal am Arsch lecken“ bekam einer der kontrollierenden Beamten zu hören, während sein Streifenkollege von dem Gewohnheitstrinker als „kleiner Fettsack“ bezeichnet wurde. Der Widerstand, den er nun gegen seine Festnahme leistete, konnte nur mit körperlichem Zwang gebrochen werden.

Der Prozess gegen den Angeklagten konnte letztlich trotz eines größeren Aufgebotes an betroffenen Polizeibeamten als Zeugen nicht abgeschlossen werden. Richterin Strohschein und auch der sitzungsvertretende Staatsanwalt beanstandeten, dass ein Gutachten, das eine psychiatrische Sachverständige zur Schuldfähigkeit des Mannes erstellt hatte, die nötige Klarheit missen ließ, ob der Angeklagte zur Zeit der Taten nun schuldfähig gewesen sein dürfte oder nicht.

Mann hatte sich in Bochums Bergmannsheil vor Jahren selbst in Brand gesteckt

Eine mögliche Schuldunfähigkeit wurde von den Juristen nicht nur in der massiven Alkoholabhängigkeit des mittlerweile frühpensionierten Feuerwehrmanns gesehen, sondern auch in einer möglichen posttraumatischen Belastungsstörung, die der Mann vor vielen Jahren durch einen Brand im Bochumer Krankenhaus „Bergmannsheil“ erlitten haben soll, bei dem sich ein Mann selbst in Brand gesteckt und einen Großbrand in der Klinik verursacht hatte.

Der Fortsetzung des Strafprozesses findet erst im Dezember dieses Jahres statt. Dann sollen nicht nur die betroffenen Polizeibeamten, sondern auch die begutachtende Psychiaterin gehört werden. Dann soll auch das Urteil über den Angeklagten, der mit seiner Frau nicht mehr in Mülheim wohnt, fallen.

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