Mülheim. Er prügelte, fesselte und missbrauchte seine Frau - nun stand ein Familienvater aus Mülheim vor Gericht. Warum er mildernde Umstände bekam.
Feine Tuchhose, elegantes rosafarbenes Hemd, Businessschuhe, höfliches, zurückgenommenes Auftreten: Wer diesen Mann im Amtsgericht Mülheim gesehen hätte, hätte an alles gedacht, nur nicht daran, dass er eine schwere Gewalttat auf dem Gewissen haben könnte. Aber genau darum ging es in der Anklage, die Staatsanwältin Gloria Umlauf vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Lubenau nebst zwei Schöffenrichterinnen verlas.
Hintergrund der Verhandlung war ein Vorfall, der sich Ende Oktober 2023 an der Paul-Essers-Straße ereignete. Dort, wo der Angeklagte mit seiner Familie zu diesem Zeitpunkt wohnte. Gegen 21 Uhr kam es zwischen ihm und seiner Frau zu einem Streit, der sich um die Schmackhaftigkeit des Abendessens drehte, das die Frau der Familie zubereitet hatte. Der Streit eskalierte, und schließlich prügelte der 36-Jährige seine Frau zu Boden, schlug und trat noch auf die Liegende ein.
Mülheimer misshandelte und vergewaltigte seine Ehefrau
Außer sich vor Wut, fesselte er die Frau an den Händen und schleifte sie durch die Wohnung ins Kinderzimmer. Dann drohte er, sie im Keller einzusperren. Wenn er sie wieder hochholen würde, würde sie „lernen, Respekt vor ihrem Mann zu haben“.
Dann ging es aber nicht in den Keller, sondern er fesselte die mittlerweile halbnackte Wehrlose auch noch an den Füßen und schlug sie weiter. Danach verlangte er Sex von ihr. Die Frau ließ den gewaltsamen Geschlechtsakt ohne Gegenwehr über sich ergehen. Ein Arzt stellte nach der Tat erhebliche Blutergüsse am ganzen Körper der Frau fest.
Nach Gewaltausbruch: Mülheimerin verlässt ihren Ehemann mit den beiden Kindern
Was nach dem – für den Angeklagten wohl untypischen - Gewaltausbruch folgte, waren polizeiliche Ermittlungen und das Zerbrechen der Familie. Die Frau verließ ihn mit den beiden Kindern.
- Die Lokalredaktion Mülheim ist auch bei WhatsApp! Abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Kanal: Hier geht‘s direkt zum Channel.
Laut Anklage hatte der Mann nach der Tat auch noch gegen ein gerichtlich verfügtes Annäherungsverbot verstoßen, indem er Facebook-Nachrichten und einen Brief an seine Familie schickte, was neben der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung einen eigenständigen Straftatbestand darstellte.
Bewährungsstrafe von zwei Jahren plus Auflagen für den Mülheimer
Obwohl die als Zeugin vorgeladene Ehefrau unentschuldigt nicht zum Gerichtstermin erschienen war und damit ihre Aussagen als wichtigste Beweismittel in dem Verfahren fehlten, konnte die Verhandlung schließlich doch zum Abschluss gebracht werden. Da der Mann glaubhafte Reue zeigte und unter Mitwirkung seines Strafverteidigers Christof Müller-Holtz ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgehandelt.
Die bewegte sich allerdings mit zwei Jahren Haft an der Obergrenze dessen, was überhaupt noch eine Strafaussetzung zur Bewährung erlaubt. Bei höheren Strafen muss zwingend eine Vollstreckung erfolgen. Als Bewährungsauflagen wurden eine Zahlung von 1000 Euro an eine Kinderkrebsklinik sowie ein Anti-Gewalttraining verfügt.
Geständnis des Angeklagten wertete Mülheims Amtsgericht als strafmildernd
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht rechneten dem Lagerarbeiter einige Umstände strafmildernd an. So wurde ihm sein Geständnis aufs Guthabenkonto geschrieben, ohne das an diesem Verhandlungstag eine Verurteilung noch nicht möglich gewesen wäre, und dass er seiner Noch-Ehefrau damit auch eine seelisch belastende Aussage erspart hatte.
Auch wurde für ihn in die Waagschale geworfen, dass er immer einer Arbeit nachgekommen war, auch jetzt lückenlos Unterhalt für seine Familie zahlte und bislang überhaupt noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Mülheimer Amtsrichterin berücksichtigte, dass der Mann seine Familie verlor
Außerdem berücksichtigte Richterin Lubenau, dass er durch sein Handeln „seine Familie verloren hat, die er nach wie vor liebt“ und unter deren Verlust er leidet.
Der Anklagepunkt des Verstoßes gegen das Annäherungsverbot wurde fallengelassen, da die Facebook-Nachrichten keine Drohungen waren, sondern lediglich aufrichtige Entschuldigungen gegenüber seiner Frau. Und der Brief hatte nur freundliche Worte und ein Geschenk für die Kinder enthalten.
Blaulicht und Gericht in Mülheim - mehr zum Thema:
- Vor Schmerz schreiende Schüler in Mülheim: „Das macht was mit einem“
- Raubmord an Friseur in Mülheim: Es geht um alles oder nichts
- Spektakuläre Blaulicht-Einsätze: Mord an der sechsjährigen Manuela Fiedler
- Mordversuch in Mülheim: „Er fuhr volle Granate auf den Geschädigten los“
- Mülheim: Schüsse verletzten 39-Jährigen lebensgefährlich
Bleiben Sie in Mülheim auf dem Laufenden!
>> Alle Nachrichten aus Mülheim lesen Sie hier. +++ Abonnieren Sie kostenlos unseren Newsletter per Mail oder Whatsapp! +++ Hier kommen Sie zu unseren Schwerpunktseiten Wohnen, Gastronomie, Handel/Einkaufen und Blaulicht. +++ Zu unserem Freizeitkalender geht es hier. Legen Sie sich doch einen Favoriten-Link an, um kein Event zu verpassen! +++ Lokale Nachrichten direkt auf dem Smartphone: Laden Sie sich unsere News-App herunter (Android-Version, Apple-Version).