Mülheim. Ein Mülheimer (44) verletzte in der Innenstadt seinen Nebenbuhler mit einer Kleinkaliberwaffe lebensgefährlich. Jetzt ist ein Urteil gesprochen.

Mit einer Kleinkaliberwaffe schoss ein 44-Jähriger am 22. Dezember 2023 in der Mülheimer Innenstadt und verletzte einen 39-jährigen Mann schwer. Das Motiv für die Tat fasste der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg am Ende des mehrtägigen Prozesses als „Dreiecksbeziehung mit fatalem Ende“ zusammen.

Offenbar war der Angeklagte in eine Frau verliebt gewesen, mit der er schon einmal eine Zeit lang recht vertraut gewesen war. Doch die hatte sich einem anderen Mann zugewandt. Zur Tatzeit war sie noch mit dem 39-Jährigen zusammen, doch die Beziehung kriselte. Der Angeklagte machte sich offenbar neue Hoffnungen. Als er mitbekam, dass der aktuelle Freund der Frau diese misshandelt und dabei verletzt haben soll, forderte er ihn zu einem Treffen auf.

Angeklagter Mülheimer schoss durch seine Jacke hindurch

Das fand am späten Abend des 23. Dezember an einem Platz vor der Sparkasse an der Delle statt. Nach den Feststellungen des Gerichts gab es ein kurzes Streitgespräch. „Ich glaube, die Schlampe belügt uns beide“, soll der 39-Jährige noch gesagt haben. Dann fielen die Schüsse. Der Angeklagte hatte die Waffe unter seiner Jacke verborgen. Er schoss mehrfach durch den Stoff hindurch, ohne die Pistole zu ziehen. Zwei Kugeln trafen. Der 39-Jährige ging zu Boden.

Bis zuletzt versuchte der Angeklagte, die Tat als Notwehr, ja sogar als Unfall darzustellen. „Da waren drei Männer“, behauptete er. „Ich fühlte mich bedrängt.“ Die Aggression sei doch vom Geschädigten ausgegangen. „Ich war in Panik.“ Er habe den 39-Jährigen mehrfach gewarnt, sogar zwei Warnschüsse abgegeben. Die Schüsse, die den 39-Jährigen lebensgefährlich verletzten, habe er bei einem Stolperer möglicherweise nur versehentlich abgegeben.

Elf Jahre Gefängnis für den 44-jährigen Mülheimer

Staatsanwalt und Gericht glaubten angesichts von Zeugen und anderen Beweisen kein Wort. Die Schüsse waren aus nächster Nähe abgegeben worden. „Bei Warnschüssen auf den Boden hätte die Gefahr bestanden, dass der Angeklagte seine eigenen Füße trifft“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die Schwurgerichtskammer hatte keinen Zweifel, dass der Angeklagte nicht in Notwehr, sondern heimtückisch gehandelt hatte. Wegen versuchten Mordes muss der 44-Jährige elf Jahre in Haft.

Es gab nicht viel, was das Gericht zu Gunsten des Angeklagten hätte werten können. Zu seinen Lasten wirkten sich dagegen ein Dutzend Vorstrafen aus. Zur Tatzeit stand der 44-Jährige bereits unter Bewährung. Strafverschärfend wirkten sich auch die schweren Verletzungen aus, die die nur wenige Millimeter durchmessenden Projektile anrichteten. Dem Verletzten musste bei einer Notoperation ein Stück Darm entfernt werden.

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