Mülheim. Weil ein Essener gegenüber einer Mülheimer Beamtin ausfallend wurde, musste er sich vor Gericht verantworten. Der Angeklagte zeigte keine Reue.
Verbale und körperliche Übergriffe gegen Mitarbeiter von Behörden folgen mittlerweile dem allgemeinen Trend der Verrohung unserer Gesellschaft. Auch am Mülheimer Amtsgericht ging es in einem Strafverfahren um einen solchen Übergriff, der nichts mehr mit einem Verfehlen des guten Tons zu tun hatte.
Auf der Anklagebank saß am Mittwoch ein 54-Jähriger aus Essen. Der Mann hatte vor Jahren mit der Sozialagentur in Mülheim zu tun gehabt. Da ihm eine Entscheidung der dortigen Sachbearbeiterin nicht gefiel, schickte er ihr im Juli 2019 eine Mail, in der sie mit Begriffen wie „Stück Dackelscheiße“ und anderen Nettigkeiten bedachte. Nachdem er hierfür einen Strafbefehl bekommen hatte, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 300 Euro verpflichtet worden war, hatte er Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Wie dem Wortwechsel zwischen ihm und Richterin Christina Eichler zu entnehmen war, hatte er das weitere Verfahren durch diverse Anträge und Eingaben in die Länge gezogen, sodass man nun fünf Jahre später in der Hauptverhandlung zusammensaß.
Angeklagter zeigte am Mülheimer Amtsgericht kein Stück Reue
Von Reue war bei dem Angeklagten in Gericht keine Spur. Er vertrat die Meinung, dass seine Äußerungen noch durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien und versuchte durch Zitation diverser Gerichtsurteile zu belegen, dass Behördenmitarbeiter solche Äußerungen als Amtsträger zu ertragen hätten. Dieser Auffassung folgten weder die Amtsrichterin noch der Vertreter der Anklage, Florian Röttling.
Der angeklagte Essener beließ es aber nicht bei seiner kruden Rechtsauffassung, sondern versuchte, das Verfahren dadurch auszuhebeln, dass der Strafantrag, mit dem seine Beleidigungen verfolgbar geworden waren, nicht von der zuständigen Person gestellt worden sei. Der Antrag war durch den damaligen Oberbürgermeister Scholten unterschrieben worden, der den verbalen Ausfall gegen seine Beamtin nicht auf sich beruhen lassen wollte. Auch die rechtliche Darlegung der Juristen im Verhandlungssaal, warum der Oberbürgermeister sehr wohl strafantragsberechtigt war, ließ der Mann, der bei der Zuhörerschaft im Saal einen querulantischen und besserwisserischen Eindruck hinterließ, nicht gelten.
Mülheimer Richterin verhängt eine Geldstrafe
Zu guter Letzt unternahm er dann einen weiteren Versuch, das Verfahren zu strecken und einen erneuten Verhandlungstag herbeizuzwingen, indem er nun den Antrag stellte, es sollte eine Audioaufnahme herbeigeschafft und abgespielt werden, die den Beweis erbringen sollte, dass er „von der Behörde niedergemacht“ worden sei. Richterin Eichler lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, dass die Aufnahme erst deutlich nach seiner Beleidigung bei ganz anderer Gelegenheit entstanden sei und damit für den vorliegenden Vorwurf nichts zur Sache tue.
Ihren wohlmeinenden Hinweis, dass er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl jetzt noch zurücknehmen könne und eine Verurteilung im aktuellen Termin zu einer Straferhöhung führen könnte, schlug der uneinsichtige Mann in den Wind. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der Sitzung schließlich eine Geldstraße von 600 Euro. Diesem Antrag folgte das Gericht in seinem Urteil voll und ganz.
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