Mülheim. Eine 27-jährige Mülheimer Studentin half einem Betrüger, mehrere Tausend Euro zu transferieren. Dafür musste sie sich vor Gericht verantworten.

Dass Leichtsinn und Naivität vor den Strafrichter führen können, musste jetzt eine 27-jährige Mülheimerin erfahren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg, die der Frau eine Strafverhandlung vor dem Amtsgericht beschert hatte, lautete auf Geldwäsche.

Die Studentin hatte leichtsinnig einem Betrüger bei seinen Aktivitäten Hilfe geleistet. Die junge Frau, die bereitwillig vor Richterin Kathrin Strohschein aussagte, schilderte, wie es zu der vorgeworfenen Tat gekommen war. Sie hatte nach eigenem Bekunden im September 2022 eine schlechte Phase gehabt, in der es ihr seelisch sehr schlecht gegangen sei.

Mülheimer Studentin ließ sich auf vermeintlichen Tröster ein

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Bei einem Spaziergang in Mülheim, bei dem sie sich auf einer Bank niederließ, seien ihr plötzlich Tränen gekommen. Aus einer Gruppe von Leuten, die in der Nähe gestanden hätten, habe sich ihr daraufhin ein Mann zugewandt, der sie getröstet und gefragt habe, ob er sie nach Hause bringen könnte. Der vermeintlich barmherzige Tröster habe ihr auf dem Weg nach Hause seine Freundschaft angeboten, man habe Telefonnummern ausgetauscht.

Wenige Tage nach diesen Zusammentreffen habe sich der Mann telefonisch bei ihr gemeldet. Im Minutentakt während einer Vorlesung. Sie solle ihm ihre Kontoverbindung mitteilen. Er habe mehrere Überweisungen zu erwarten, allerdings könne das Geld nicht auf sein eigenes Konto überwiesen werden. „Du musst mir helfen, ich habe dir auch geholfen!“

Auf das Konto der Mülheimer Studentin gingen 4800 Euro ein

Die junge Frau versuchte laut eigener Schilderung vor Gericht nach der Vorlesung in weiteren Telefonaten in Erfahrung zu bringen, warum ihr Bekannter das Geld denn unbedingt über ihr Konto leiten wolle, erhielt darauf aber keinerlei schlüssige Antwort. Der Mann, so die Angeklagte, habe sie in den folgenden Tagen dermaßen bedrängt und mit Telefonaten und Nachrichten überzogen, dass sie schließlich eingewilligt und ihre Kontodaten mitgeteilt habe. Auf ihrem Konto seien kurz darauf in drei Überweisungen knapp 4800 Euro eingegangen.  

Der „Freund“ habe sie nun in weiteren Telefonaten aufgefordert, das Geld von ihrem Konto abzuheben und es ihm bei einem Treffen vor der Sparkassen-Hauptstelle zu übergeben. Zu welchem Zweck das Geld überwiesen worden war, hatte die Studentin nach eigenen Angaben nicht gewusst, da sie keine Kontoauszüge abgeholt hatte. Erst später stellte sich heraus, dass die Überweisungen von einer Frau stammten, die vom Trostspender der Studentin betrogen worden war.

Mülheimer Studentin versuchte den Unbekannten noch zu stellen

Kurze Zeit nach der Aktion erhielt die 27-Jährige von der Sparkasse eine Nachricht, dass es Probleme mit den Überweisungen gegeben habe und das Geld zurückverlangt werde. Davon aufgeschreckt, habe sie ihren Bekannten angerufen und ihn gebeten, ihr das Geld wiederzugeben. Der habe sie mit dem Hinweis abperlen lassen, dass er das Geld nicht mehr habe. Als sie ihn erneut kontaktiert habe, habe er eine letzte Nachricht geschickt: „Wer sind Sie? Ich kenne Sie gar nicht!“ Danach sei der Telefonanschluss nicht mehr erreichbar gewesen.

In den nächsten Tagen hatte sich die Frau dann dort, wo sie den Mann kennengelernt hatte, auf die Suche nach ihm begeben. Sie habe ihn auch tatsächlich entdeckt und eine Streifenwagenbesatzung herangewunken, die zufällig vorbeigekommen sei. Bis die Beamten einen Parkplatz gefunden hätten, sei der Täter, der ihr offenbar einen falschen Namen angegeben hatte, aber schon geflüchtet.

Geldwäsche-Paragraf: Leichtsinn schafft mildernde Umstände

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Richterin Strohschein und die Anklagevertreterin Laura Herrmann hakten wegen so viel Naivität, die die Studentin an den Tag gelegt hatte, nach. „War Ihnen eigentlich nicht klar, dass Missbrauchsgefahr besteht, wenn man einem Wildfremden seine Kontodaten gibt? Das muss einem doch merkwürdig vorkommen.“ Die junge Frau bestritt nicht, dass sie gewisse Zweifel an der Sache gehabt habe, aber: „Der Mann hat mich so massiv bedrängt, dass ich ihn einfach loswerden wollte. Ich hatte Angst, dass der bald bei mir vor der Tür steht und mich nicht mehr in Ruhe lässt.“ Sie versicherte auch, dass sie keinerlei Lohn für ihre fragwürdige Hilfe verlangt oder bekommen habe.

Die Angeklagte kam letztlich mit einem blauen Auge davon. Zugutegehalten wurde ihr, dass sie selbst Anzeige gegen den Unbekannten gestellt hatte und damit den Stein bei der Polizei ins Rollen gebracht hatte. Auch wurden ihr ihr Geständnis und die Einsicht gutgeschrieben, die sie vor Gericht gezeigt hatte. Der Geldwäsche-Paragraf im Strafgesetzbuch kennt sowohl eine Tatvariante, bei der der Täter bewusst Geldwäsche vornehmen will, als auch eine Variante, bei der er sie nur leichtsinnig in Kauf nimmt.

Zugunsten der Angeklagten wurde von den Juristen lediglich die Leichtsinnigkeit angenommen, was mit einer geringeren Strafe bedroht ist. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro, die an die betrogene Frau zu zahlen ist, eingestellt. Keine zu harte Strafe, aber sicherlich doch eine schmerzhafte Erinnerung für die Angeklagte, die im Monat 1000 Euro als Werksstudentin verdient.

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