Mülheim. Eine Mutter klaute fast pausenlos. Auch im Kinderwagen versteckte sie Beute. Nun hat das Amtsgericht Mülheim die Seriendiebin verurteilt.

Ein beachtliches Arbeitstempo legte eine Diebin vor, die am Mittwoch vom Amtsgericht Mülheim verurteilt wurde. Die Liste der Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft war lang.

Die Angeklagte (31), die im Frühjahr 2022 mit ihrem Mann und drei Kindern als Kriegsflüchtling nach Mülheim gekommen war, war in der Zeit zwischen Ende Februar und Anfang August 2023 alleine zwölfmal bei Ladendiebstählen ertappt worden. Die Frau hatte mal alleine, mal mit anderen Frauen, die unerkannt entkommen konnten, Streifzüge durch alle möglichen Geschäfte, vorwiegend in Mülheim, aber auch in Essen und anderswo unternommen und dabei Waren jeglicher Art gestohlen. Mal verschwanden Lebensmittel in dreistelligem Eurowert in einem Trolley, mal versteckte sie Kleidung in einer Tasche und auch ein mitgeführter Kinderwagen wurde als Beutedepot eingesetzt. In der Liste der Tatorte waren alle großen Discounter, aber auch bekannte Textilgeschäfte und Drogeriemärkte vertreten.

Alleine an einem Tag in vier Läden im Rhein-Ruhr-Zentrum erwischt

Alleine am 22. Februar wurde sie im Rhein-Ruhr-Zentrum viermal in verschiedenen Geschäften von Detektiven und Verkaufspersonal erwischt und festgehalten. Bis auf ein teures Parfüm, mit dem eine Mittäterin aus einer Edelparfümerie entkommen konnte, konnte sämtliche Beute wieder ins Gewahrsam der Geschäfte übergeben werden. Alles in allem Werte in niedriger vierstelliger Höhe.

Die Seriendiebin aus Heißen stand trotz ihres eher kurzen Aufenthalts in Deutschland bereits viermal vor Gericht. So war sie in Essen wegen zwei Diebstählen in besonders schweren Fällen verurteilt, in Bochum wegen Diebstahls mit Waffen und in Düsseldorf wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Ein weiteres Urteil erging ebenfalls wegen Ladendiebstahls. Die Angeklagte hatte bereits zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung erhalten, die aber offenbar ihre Wirkung verfehlt hatten, da sie die jetzt verhandelten Taten unter dem Damoklesschwert laufender Bewährungen verübt hatte.

Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro

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Die Staatsanwältin beantragte für die aktuell verhandelten Fälle eine Geldstrafe von 1700 Euro. Strafverteidiger Nikias Roth plädierte auf eine milde Strafe, da die Frau ein umfängliches Geständnis abgelegt und seit August letzten Jahres auch keine Straftaten mehr begangen hatte – „zumindest soweit ich weiß“, schränkte er gleich wieder ein. Letztlich lief das Urteil von Richterin Christina Eichler auf den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Wie oft die Angeklagte tatsächlich den Einzelhandel geschädigt hat, bleibt ihr Geheimnis. Kriminologen gehen davon aus, dass höchstens jeder zehnte Ladendiebstahl, möglicherweise sogar nur jede 50. überhaupt entdeckt wird. Polizei, Einzelhandelsinstitute wie der Handelsverband Deutschland und Markforschungsunternehmen wie das Kölner EHI sehen derzeit einen dramatischen Anstieg der Ladendiebstähle.

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