Mülheim. Und dann hatten es beide Mülheimer auch noch auf dieselbe Beute abgesehen. Wie sie erwischt wurden und welche Strafe sie vor Gericht bekamen.

Die Beliebtheit des Elektronikhändlers „Saturn“ bei gewerbsmäßigen Dieben scheint sprichwörtlich zu sein. Gleich zwei Fälle beschäftigten jetzt das Amtsgericht Mülheim.

In der ersten Verhandlung ging es um einen 40-jährigen, berufslosen Langzeit-Drogenabhängigen, der im Mai 2023 von mehreren Playstation-Spielen die Etiketten entfernt und die Artikel in seine Hose geschoben hatte. Unmittelbar vor der Kasse bemerkte er, dass ihm Ladendetektive auf den Fersen waren. Er zog seine Beute daraufhin aus der Hose und warf die Spiele auf einen Wühltisch, bevor er den Laden verließ.

Bereits die 27. Verurteilung des Mülheimer Gewohnheitsdiebes

Das Pech wollte, dass er draußen trotzdem noch geschnappt wurde. Vor Gericht war er offensichtlich der Auffassung, dass er nur einen versuchten Ladendiebstahl begangen hatte, der in aller Regel geringer bestraft wird als ein vollendeter. Diesen Zahn zog ihm aber Richterin Kathrin Strohschein. Indem er die Sachen in seiner Kleidung versteckt hatte, habe er aus juristischer Sicht bereits den Diebstahl vollendet.

Verteidigerin Kim Ehring machte deutlich, dass der 40-Jährige sich in eine Drogentherapie begeben und sich kooperativ und diszipliniert verhalten habe. Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung war für ihn die Strafe, die auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft akzeptierte. Zugutegekommen war dem Gewohnheitsdieb sein Geständnis. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass er zum nunmehr 27. Mal vor Gericht verurteilt wurde.

Auch zweiter Mülheimer ging regelmäßig auf Diebestour

Weniger gut kam nur eine Stunde später im selben Gerichtssaal ein 55-jähriger Alt-Junkie weg, der gleichfalls mehrere Computerspiele gestohlen hatte. Der Angeklagte, der von Justizbeamten aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt wurde, war im März 2023 auf eine seiner zahlreichen Diebestouren gegangen. Bei der körperlichen Untersuchung hatte die alarmierte Polizei in seiner Mundhöhle auch noch zwei Bubbles Heroin gefunden, sodass er zusätzlich wegen Rauschgiftbesitzes angeklagt war.

Der Mann ist von seiner Sucht sichtlich gezeichnet und hat immer wieder im Gefängnis gesessen. Für den aktuellen Fall brachte der 55-Jährige als Erklärung vor, dass er an dem Tag, an dem er von den Saturn-Detektiven erwischt wurde, wieder einmal unerträglichen Suchtdruck gehabt und die Spiele gestohlen habe, um sie für Drogen zu Geld zu machen.

Angeklagter Alt-Junkie mit 52 Einträgen im Führungszeugnis

Für den Angeklagten, der von Rechtsanwalt Rumberg vertreten wurde, sahen weder die Staatsanwaltschaft noch Richterin Strohschein Spielraum für eine Bewährungsstrafe. Der erfolglose Ladendieb hatte gleich 52 Einträge im Führungszeugnis. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls wurde er zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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