Mülheim. Er baute einen Unfall, kümmerte sich aber nicht. Dafür landete ein Mülheimer Wirt vor Gericht. Doch die Strafe zahlte er nicht. Das hatte Folgen.

Die Erfahrung, dass es teuer werden kann, wenn gerichtliche Anordnungen nicht beachtet werden, musste jetzt ein 37-jähriger Gastronom aus Mülheim machen. Was war geschehen?

Der Mann war im Oktober 2022 mit einem Auto auf der Eppinghofer Straße unterwegs, obwohl zu dieser Zeit wegen einiger Verkehrsverstöße bereits ein Fahrverbot gegen ihn verhängt worden war. Ein gutes halbes Jahr zuvor war er außerdem beim Einparken mit seinem BMW gegen einen anderen Pkw gefahren und hatte einen Schaden von 4600 Euro angerichtet.

Zeuge beobachtet auf der Eppinghofer Straße in Mülheim einen Unfall und spricht Fahrer darauf an

Ein unbeteiligter Zeuge sprach ihn darauf an, worauf der spätere Angeklagte sich zunächst ahnungslos gab – „das kann nicht sein“ -, dann aber doch ausstieg und sich die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen ansah. Der Zeuge, ein 37-jähriger Straßenbauarbeiter, ging davon aus, dass der Unfallverursacher jetzt die Polizei rufen und den Fall regeln würde und begab sich daraufhin in seine nahegelegene Wohnung. Als er drei Minuten später wieder zum Unfallort zurückkam, war der BMW samt Fahrer aber spurlos verschwunden. Der Zeuge rief die Polizei, die die Ermittlungen aufnahm.

Der Fahrerlaubnisverstoß und die Unfallflucht des Angeklagten landeten dann vor einigen Monaten vor dem Mülheimer Amtsgericht. Richterin Kathrin Strohschein zeigte Milde, stellte das Strafverfahren ein und ließ den Angeklagten mit einer Geldbuße von 1000 Euro davonkommen. In der Folgezeit wartete das Gericht aber vergeblich auf die Zahlung. Der 37-jährige Familienvater ließ sich einfach nichts anmerken. Die Konsequenz war, dass der Fall nun wieder vor Gericht verhandelt wurde, da die Geldauflage, die die Richterin verhängt hatte, nicht erfüllt worden war und damit eine neue Hauptverhandlung anberaumt werden musste.

Verteidiger des Angeklagten über seinen Mandanten: „Wie doof muss man sein?“

In dieser zweiten Verhandlung gewann der Angeklagte nun die schmerzhafte Erkenntnis, dass man gerichtlichen Anweisungen besser nachkommen sollte, insbesondere wenn man bei einer Hauptverhandlung glimpflich davongekommen ist. Die Staatsanwaltschaft war nun nicht mehr mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden, sondern beantragte eine Geldstrafe von 3200 Euro und einen Fahrerlaubnisentzug mit neunmonatiger Sperrfrist.

Der Verteidiger des Angeklagten, Jan Czopka, bemühte sich zwar, dass Gericht milde zu stimmen, indem er darauf hinwies, dass sein Mandant zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug einen heftigen Streit mit seiner Frau gehabt habe und dieser außerdem den Schaden an dem gegnerischen Auto später wieder gutgemacht habe.

Ganz so billig wie beim ersten Mal kam der Gastwirt nun aber nicht mehr davon. Richterin Strohscheid verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Dafür, dass es überhaupt zu einer zweiten Gerichtsverhandlung kommen musste und sein Mandant es angesichts der ersten, milden Aburteilung so weit kommen ließ, hatte selbst der Anwalt kein Verständnis. Originalton: „Wie doof muss man sein, dass man so eine Geldbuße nicht bezahlt?“

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