Mülheim. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen. Das hat der Grünen-Politikerin das Oberverwaltungsgericht in Münster per einstweiliger Anordnung verboten. Im Interview erklärt Steffens, warum sie den Kampf gegen die E-Zigarette trotzdem nicht aufgeben wird.
E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids dürfen nun doch wieder verkauft werden. Mit dieser Einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist das durch das Landesgesundheitsministerium ausgesprochene Verkaufsverbot für E-Zigaretten aufgehoben, das die Stadt Mülheim strikt weitergegeben hatte. Aber auch nach diesem Richterspruch, von dem sie „enttäuscht“ ist, warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vor möglichen Gefahren durch E-Zigaretten.
Was werden Sie nun, nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichtes, unternehmen?
Barbara Steffens: Wir streben auf jeden Fall eine Klärung im Hauptsacheverfahren an. Der OVG-Beschluss ist ja kein abschließendes Urteil. Und wir werden weiterhin auf mögliche Gesundheitsgefahren durch das Dampfen vom E-Zigaretten, insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids, hinweisen.
Nichtraucherschutz liegt Ihnen generell sehr am Herzen — warum bewegt Sie dieses Thema so stark?
Steffens: Passivrauchen ist gesundheitsgefährdend, denn Tabakqualm enthält mehr als 70 Substanzen, die krebserregend sind oder in diesem Verdacht stehen. Ob ein Erwachsener raucht oder nicht, ist seine freie Entscheidung. Fachleute gehen aber davon aus, dass bundesweit jedes Jahr über 3000 Nichtraucher(innen) durchs Passivrauchen sterben.
Diese Gefahr besteht bei E-Zigaretten allerdings nicht...
Steffens: Fremdgefährdung ist nicht ausgeschlossen, steht aber bei der derzeitigen Auseinandersetzung zumindest nicht im Vordergrund: Hier geht es um das Problem, dass Produkte auf dem Markt sind, bei denen man an vielen Punkten noch gar nicht weiß, was darin steckt. Bei der Bewertung von nikotinhaltigen Liquids gibt es übrigens einen Schulterschluss zwischen Land und Bund.