Berlin. . Die Bundesregierung will den Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten nur in Apotheken erlauben. Sie stützt damit die Auffassung des Gesundheitsministeriums in NRW. Zudem müssten Raucher von E-Zigaretten auch die Nichtraucherschutzgesetze beachten.
Die Bundesregierung schätzt nikotinhaltige E-Zigaretten laut einem Medienbericht als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Nikotin-Depots, -tanks oder -Liquids, die in die elektronischen Glimmstängel eingesetzt werden, dürften im Falle einer Zulassung demnach nur in Apotheken verkauft werden, wie die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtete. Ein Verkauf im Einzelhandel oder im Internet sei somit verboten.
Zwei Millionen Deutsche „dampfen“
Für die E-Zigaretten gelte laut dem Bericht auch das Bundesnichtrauchergesetz. Demnach dürfen E-Zigaretten nicht „in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen“ benutzt werden. In den Bundesländern könnten zudem entsprechend der jeweiligen Nichtraucherschutzgesetzen noch weitergehende Einschränkungen bestehen, so die Bundesregierung.
Die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten sind umstritten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt vor den ungeklärten Gefahren. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen und Thüringen gilt ein Verkaufsverbot. Rund zwei Millionen Deutsche sollen bereits auf die elektronischen Glimmstängel umgestiegen sein. (dapd/we)