Berlin. Im Streit um den Verkauf und die Genehmigung von E-Zigaretten stützt die Bundes-Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans die Politik von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Dyckmans sieht große Risiken für die Raucher und ist für ein Verbot.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), befürchtet, dass die E-Zigarette für Jugendliche zur Einstiegsdroge wird. Im Gespräch mit Daniel Freudenreich erklärt sie, warum NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) den Handel zu Recht verboten hat.
Frau Dyckmans, wie gefährlich ist die E-Zigarette?
Mechthild Dyckmans: Sie ist aus gesundheitlicher Sicht bedenklich. Gerade dann, wenn damit Nikotin inhaliert wird. Zudem sind in E-Zigaretten viele unbekannte Inhaltsstoffe, die mit einem Gesundheitsrisiko verbunden sein können. Deshalb warnen wir vor dem Konsum der E-Zigarette.
Ist die E-Zigarette eine neue Einstiegsdroge?
Mechthild Dyckmans: Ich befürchte, dass Jugendliche durch die E-Zigarette angezogen werden, wenn sie ihnen als vermeintlich gesunde Alternative angeboten wird. Sie könnte ein Einstieg sein, der dann zur richtigen Zigarette führt.
Die Liquids, also die verdampften Flüssigkeiten, die man inhaliert, haben Geschmacksrichtungen von Amaretto bis Erdbeere und Popcorn. Lockt das nicht gerade Jugendliche an?
Mechthild Dyckmans: So ist es. Ich sehe die Gefahr, dass die aromatisierten Liquids die E-Zigarette für Jugendliche besonders interessant machen. Das könnte dazu führen, dass Jugendliche wieder mehr rauchen. Das wollen wir natürlich nicht.
Rauchverbote für E-Zigaretten sind richtig
NRW hat den Handel und die Abgabe von E-Zigaretten verboten. Zu Recht?
Mechthild Dyckmans: Ja, das ist der richtige Schritt. Das Ministerium beruft sich darauf, dass nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel einzustufen sind. Damit fallen sie unter das Arzneimittelrecht. Arzneimittel müssen aber vor der Zulassung geprüft und genehmigt werden. So lange dies wie bei den Liquids nicht der Fall ist, ist der Verkauf verboten. Zudem warne ich wegen vieler ungeklärter Gefahren vor dem Konsum der E-Zigarette.
Hannover hat den Mitarbeitern in städtischen Gebäuden das Rauchen von E-Zigaretten verboten. Richtig?
Mechthild Dyckmans: Ich finde schon. In den Räumen des Bundes darf sie auch nicht geraucht werden, weil die E-Zigarette unters Bundesnichtraucherschutzgesetz fällt.
Hat die Regierung mit ihrer Deklarierung der E-Zigarette als Arzneimittel den Ländern ein Signal gegeben?
Mechthild Dyckmans:Einige Länder haben die E-Zigarette bereits verboten. Aber ja, ich denke, das hat eine Signalwirkung.
Die EU will bald entscheiden, ob die E-Zigarette unter das Tabak- oder Arzneimittelrecht fällt. Mit welchem Ergebnis rechnen Sie?
Mechthild Dyckmans: Ich weiß, dass die EU-Kommission die E-Zigarette sehr kritisch sieht. Die ersten Reaktionen aus Brüssel gehen dahin, dass man die E-Zigarette für ähnlich gefährlich einstuft wie die herkömmliche Zigarette. Ich will aber keine Prognose abgeben.
Befürworter warnen vor dem Verkaufsverbot, weil es Rauchern den Umstieg auf das vermeintlich gesündere Produkt erschweren könnte.
Mechthild Dyckmans: Als Entwöhnungsmittel ist die E-Zigarette aus meiner Sicht nicht geeignet. Man setzt dem Körper nach wie vor Nikotin zu – sofern die Liquids nikotinhaltig sind. Es gibt sehr gute Entwöhnungsangebote, die beispielsweise von Psychologen, Ärzten oder Volkshochschulen angeboten werden. Sie werden teilweise von den Krankenkassen finanziert.