Moers. In Moers hatten drei Jugendliche einen Obdachlosen attackiert. Kurz darauf starb der Mann. Die Anklage lautete Mord. Nun steht die Strafe fest.

Die auswärtige Strafkammer des Klever Landgerichtes in Moers hat entschieden. Die Jugendlichen, die am 8. Februar 2024 an der Mühlenstraße zwei wohnungslose Männer zusammengeschlagen und getreten hatten, von denen einer der Geschädigten (58) wenige Tage später in einem Krankenhaus verstarb, werden nicht wie in der Anklage gefordert wegen Mordes verurteilt. Stattdessen haben die Angeklagten am sechsten Verhandlungstag (6. Dezember) des nicht-öffentlichen Prozesses wegen gefährlicher Körperverletzung Jugendstrafen in unterschiedlicher Länge erhalten.

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Wie Alexander Lembke, Pressesprecher des Landgerichtes auf Nachfrage mitteilt, ist der 16-jährige Haupttäter aus Neukirchen-Vluyn wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Beleidigung und Verstoßes gegen des Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Den zweiten Haupttäter, einen 18-jähriger Moerser, erwartet wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Den dritten Angeklagten, der die brutale Tat gefilmt und das Video anschließend im Internet verbreitet hatte, galt für das Gericht als Gehilfe. Den 17-Jährigen aus Moers verurteilte die Kammer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Prozess in Moers: „Es war nicht festzustellen, dass die Tathandlungen ursächlich für den Tod waren“

Das Urteil darf in Anbetracht der abweichenden Forderung der Staatsanwaltschaft als Überraschung angesehen werden. „Es war in der Hauptverhandlung nicht festzustellen, dass die Tathandlungen ursächlich für den Tod des Mannes waren, der einige Tage später verstarb“, sagt der Gerichtssprecher gegenüber unserer Redaktion.

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Lange galt es als unklar, ob ein Zusammenhang zwischen dem Angriff durch die Jugendlichen und dem Tod des 58-Jährigen besteht. Bis das Gericht Anfang Juli Haftbefehle gegen die beiden Haupttäter erließ. „Aufgrund des nunmehr vorliegenden abschließenden rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der dringende Verdacht, dass die im Rahmen des Angriffs verursachten Verletzungen für den Tod des 58-jährigen Opfers ursächlich waren“, hieß es damals in der gemeinsamen Pressemitteilung der Klever Staatsanwaltschaft und der Polizei Duisburg. Fünf Monate später vertrat die Kammer des Landgerichtes offensichtlich eine andere Auffassung.

Rückblick: An der Methadon-Ausgabestelle des Kreisgesundheitsamtes an der Mühlenstraße hatten die Jugendlichen die Obdachlosen (58 und 51) zusammengeschlagen und mit Pfefferspray besprüht. Als die Geschädigten bereits am Boden lagen, traten deren Peiniger noch mehrfach gegen deren Köpfe. Die Ermittlungen ergaben später, dass die nun Verurteilten keine Unbekannten sind: Zwischen dem 25. Januar und 8. Februar versuchten die Jugendlichen mehrfach erfolglos, Obdachlose mit Steinen zu beschmeißen. Einige Tage nach der Attacke an der Mühlenstraße soll der 16-Jährige zwei weitere Personen mit den Worten „Ihr Junkies seid die Nächsten, die dran sind!“ bedroht haben. Auch gegenüber der Polizei zeigte sich der Minderjährige aus Neukirchen-Vluyn äußerst beleidigend. Beamte erwischten ihn beim Tragen eines Reizstoffsprühgeräts und eines Schlagrings.