Moers. Der Tod eines wohnungslosen Moersers hat viele Menschen bewegt. Nun gibt die Staatsanwaltschaft Details bekannt – mit einer unerwarteten Wende.

Der Fall des verstorbenen Wohnungslosen in Moers hat eine neue Wendung genommen. Wie berichtet, soll eine Gruppe von Jugendlichen den 58-Jährigen und einen weiteren wohnungslosen Mann (51) am 8. Februar mit Pfefferspray besprüht und zu Boden befördert haben. Anschließend sollen die gewaltbereiten Täter gegen die Köpfe getreten und die Tat gefilmt haben. Acht Tage später verstarb der Mann im Krankenhaus. Lange war laut Staatsanwaltschaft unklar, ob ein Zusammenhang zwischen dem Angriff und dem späteren Tod des 58-Jährigen besteht. Am Freitag, 5. Juli, wurden Haftbefehle gegen zwei Jugendliche durch das Amtsgericht Moers erlassen.

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„Aufgrund des nunmehr vorliegenden abschließenden rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der dringende Verdacht, dass die im Rahmen des Angriffs verursachten Verletzungen für den Tod des 58-jährigen Opfers ursächlich waren“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Klever Staatsanwaltschaft und der Polizei Duisburg. Der bestehende Haftbefehl gegen den 15-jährigen Haupttäter wurde am Freitagmorgen neu gefasst und vom Gericht verkündet. Der Tatvorwurf: Gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des 51-jährigen Geschädigten.

Toter Wohnungsloser in Moers: Gericht erlässt Haftbefehl gegen Mittäter

Aus denselben Gründen muss sich auch sein 17-jähriger mutmaßlicher Mittäter verantworten. Gegen den in U-Haft sitzenden Jugendlichen ist das Gericht am Freitag ebenso dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den Haftbefehl erlassen. Anders entschieden die Richter des Moerser Amtsgerichtes im Falle des 16-Jährigen, welcher beschuldigt wird, den Angriff mit der Handykamera aufgenommen zu haben. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen der Beihilfe zum Mord und der gefährlichen Körperverletzung beantragt. „Aufgrund seines untergeordneten Gehilfenbeitrages hat das Amtsgericht Moers von dem Erlass des Haftbefehls mangels Haftgrundes abgesehen“, teilen Staatsanwaltschaft und Polizei mit und verweisen in diesem Zuge auf die Unschuldsvermutung.

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