Moers/Duisburg. Die Stadt Moers und der BUND haben jetzt ihre Klagebegründungen bezüglich der Deponie-Pläne auf der Halde Lohmannsheide eingereicht. Die Details.

Der Kampf gegen die Errichtung einer Deponie auf der Bergehalde Lohmannsheide zwischen Moers und Duisburg geht in die nächste Runde. Wie berichtet, hatten sowohl der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als auch die Stadt Moers angekündigt, gegen das Vorhaben zu klagen. Die Stadt Duisburg verzichtet dagegen auf eine Klage. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Sowohl der BUND als auch die Stadt Moers haben nun fristgerecht die Klagebegründungen beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht.

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„Dank der Unterstützung vieler Menschen, vor allem Dank Ihrer und Eurer beeindruckenden Spendenbereitschaft, konnte die Klagebegründung mit viel fachlicher Expertise in Form von drei Gutachten fristgerecht am 28.11. eingereicht werden“, teilt der BUND Duisburg auf seiner Webseite mit. Auf 107 Seiten mit mehreren Anhängen begründe der Anwalt des BUND, warum der Planfeststellungsbeschluss zur DK1-Depnonie auf der Halde „erheblich fehlerhaft“ und „rechtswidrig“ sei. „Neu ist das alles nicht, denn wir haben vieles davon in unserer Stellungnahme in 2020 und beim Erörterungstermin in 2021 vorgetragen. Nun aber ist es rechtlich fundiert und gutachterlich vertieft ausgearbeitet. Damit kann man sich vor Gericht sehen lassen“, geben sich die Umweltschützer überzeugt.

Deponie zwischen Moers und Duisburg: BUND spricht von Umweltschaden

Der BUND spricht von einem seit Jahren aktenkundigen Umweltschaden. Der Umweltbund, die Stadt Duisburg und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hätten zudem seit Jahren angemahnt, den Schaden zu sanieren. „Dennoch ist die zuständige Bergbehörde bis heute untätig geblieben. Diese Zuständigkeit soll durch den Planfeststellungsbeschluss verändert werden, ohne den Schaden im Untergrund zu sanieren.“ Damit verletze die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung der Deponie nach Auffassung der Umweltschützer sowie deren Rechtsanwalts rechtmäßiges Behördenhandeln in eklatanter Weise.

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Die von der Stadt Moers beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat die Klagebegründung bereits am 25. November ausgefertigt und eingereicht, bestätigt Stadtsprecher Thorsten Schröder auf Anfrage der Redaktion. „Die Klagebegründung umfasst insgesamt zwölf Seiten.“ Folgende Kernpunkte umfasst die Begründung:

  • Eigentum: Die Verwaltung sieht keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem zivilrechtlichen Eigentumsschutz der Stadt im Bereich der geplanten Zufahrt zur Deponie.
  • Kommunale Planungshoheit: Die Stadt befürchtet Einschränkungen der kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Vorhaben sowie eine ungenügende Auseinandersetzung mit diesem Belang in der Abwägung auf Grundlage eines ungenügenden Verkehrsgutachtens zum Vorhaben.
  • Grund- und Trinkwasser: Die Stadt befürchtet, dass das Trinkwasserschutzgebiet Binsheimer Feld gefährdet wird. Der Grund: eine fehlende Prognose des Schadstoffeintrages im Grundwasser.
  • Alternative Standorte: Laut Verwaltung mangelt es an einer ernsthaften Prüfung eines alternativen Standortes für die Deponie. „Vielmehr handelt es sich um eine ergebnisorientierte Rechtfertigung des beantragten Standortes“, ist sie überzeugt.

Deponie Lohmannsheide: Stadt Moers bereitet sich jetzt auf mündliche Verhandlung vor

Wie geht es jetzt weiter? Mit der Einreichung der Klagebegründung liegt es nun am Oberverwaltungsgericht Münster, die Klage zu prüfen und zur mündlichen Verhandlung zu laden. „Die Stadt Moers bereitet sich im weiteren Verlauf mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei auf die mündliche Verhandlung vor“, sagt Stadtsprecher Schröder. Schon im Vorfeld hatte die Stadt Duisburg der Stadt Moers sowohl fachliche als auch finanzielle Unterstützung angeboten. Verabredet sind eine Kostenteilung sowie ein inhaltlicher Austausch, konkretisiert Schröder. „Die Stadt Duisburg hat den Entwurf zur Klagebegründung der Stadt Moers auch durch ihre Fachämter prüfen lassen. Es haben sich hier keine weiteren Anmerkungen oder Hinweise ergeben.“

Für das Klageverfahren rechnet die Stadt bei einem „Worst-Case-Szenario“ mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von zirka 30.000 bis 36.000 Euro zuzüglich der Nebenkosten.