Hattingen. „Es gibt Anlass zur Sorge“, erklärt die Kreisveterinärin und meint die Bienenseuche, die in Hattingen ausgebrochen ist. Es gibt eine Sperrzone.

Bienenseuche in Hattingen: Diese Verbote und Beschränkungen gelten aktuell in der Stadt.

Der Ausbruch der Amerikanische Faulbrut in einem Betrieb in Hattingen macht es nötig, dass der EN-Kreis einen Sperrbezirk eingerichtet hat. Dieser liegt im Stadtteil Welper und hat einen Radius von rund einem Kilometer rund um den betroffenen Betrieb.

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Der Sperrbezirk in und rund um den Ortskern erstreckt sich vom Hüttengelände im Westen (Walzwerk) bis zur Hauptstraße in Blankenstein im Osten sowie vom Bereich Büchsenschütz im Süden bis zur Brockhauser Straße in Stiepel im Norden.

Zahlreiche Beschränkungen für Imker

In einer Allgemeinverfügung stehen alle Verbote und Beschränkungen, die innerhalb des Sperrbezirks gelten. So ist es verboten, bewegliche Bienenstände von ihren Standorten abzutransportieren und lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte aus den Bienenständen zu entfernen. Ebenfalls unzulässig ist es, Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.

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Zudem ist jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, verpflichtet, dies, falls noch nicht geschehen, dem Veterinäramt umgehend anzuzeigen. Auch sollten sich Imker, die im letzten Sommer Ihre Bienen im beschriebenen Gebiet stehen hatten, melden. Die Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind per Mail (vet.amt@en-kreis.de) sowie unter der Telefonnummer 02336 93-2404 erreichbar.

Anlass zur Sorge ist berechtigt

„Obwohl der Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt längere Zeit von der Amerikanischen Faulbrut verschont geblieben ist, gibt diese Seuche grundsätzlich Anlass zur Sorge. Alle Imker sollten daher einen Blick auf die Waben ihrer Völker werfen und auf Anzeichen einer Faulbrutinfektion achten“, macht Amtstierärztin Dr. Bettina Buck deutlich.

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Ebenso wichtig: Neue Bienenstände müssen dem Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse grundsätzlich sofort gemeldet werden und Völker dürfen nur mit gültigem Gesundheitszeugnis gekauft werden.

>>> Stichwort: Amerikanischen Faulbrut

Die Krankheit wird durch den bakteriellen Erreger Paenibacillus larvae versucht. Befallene Völker werden in der Regel getötet oder per Kunstschwarmverfahren saniert. Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich, gleiches gilt für mit Sporen belasteten Honig, der unbedenklich verzehrt werden kann. Für Imker gilt allerdings: Von Bienen ist infizierter Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können.

Der Erreger wird über erwachsene Bienen, die nicht erkranken können, auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. In den Larven vermehrt sich der Erreger und tötet den Nachwuchs.