Hattingen/Sprockhövel/EN-Kreis. In der Leitstelle des EN-Kreises verschwinden Meldeempfänger. Verdächtigt wird ein Feuerwehrmann. Doch vor Gericht gibt es viele offene Fragen.

In Duisburg wurde der Feuerwehr-Chef beurlaubt. Im Raum stehen Betrugsvorwürfe. Gegen den Chef der Retter wird ermittelt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurde ebenfalls gegen einen Feuerwehrmann ermittelt. Es ging um mutmaßlichen Diebstahl. Hier gibt es bereits ein Urteil.

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Während seines Dienstes soll ein Feuerwehrmann (52) im Kreishaus Meldeempfänger im Wert von 600 Euro gestohlen haben. Zwei Tage verhandelte das Amtsgericht in Schwelm.

Am ersten Prozesstag macht der Angeklagte seine Aussage. Den Vorwurf stellt er in Abrede. Er sei auf dem Weg zum Sportraum gewesen, als er die Meldeempfänger habe liegen sehen. „Ich habe sie nur angesehen und wieder weggelegt. Ich habe sie auf jeden Fall nicht weggenommen.“ Zwei Stunden später sei er gebeten worden, seinen Spind zu öffnen. Es war nichts darin gefunden worden. Aber warum ist der 52-Jährige dennoch angeklagt worden?

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Die Antwort liefert eine Kollegin des Mannes. Sie gibt im Zeugenstand an, ein anderer Feuerwehrmann (38) sei zu ihr gekommen und habe den Verdacht geäußert, der Angeklagte habe den Diebstahl begangen. Er habe den 52-Jährigen wohl mit den beiden Kartons unterm Arm in die Umkleide gehen sehen.

Zwar wurde im Spind nichts gefunden, aber auf dem Spind des Angeklagten hätte der 38-jährige Kollege die beiden Kartons mit den Meldeempfängern entdeckt. Das hätte er so angegeben. Zum Zeitpunkt des angeblichen Funds war er allein im Umkleideraum, so die Zeugin. Deshalb bestand das Gericht darauf, auch seine Version zu hören. Der Angeklagte ist seit dem Tag der Spinddurchsuchung aus mentalen Gründen krankgeschrieben.

„Es sprach einiges dafür, dass etwas nicht ganz sauber ist. Es bleiben aber so viele offene Fragen und Zweifel.“

Strafrichterin
Amtsgericht Schwelm

Am zweiten Verhandlungstag stellt sich heraus: Die Kartons waren zwar auf den Spinden von Feuerwehrleuten gefunden worden, aber nicht auf dem des Angeklagten. Auch die Aussage des 38-Jährigen, der seinen Kollegen beschuldigte, brachte wenig Licht ins Dunkel.

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Er gab an, die Schritte des Angeklagten auf dem Flur gehört zu haben. „Dann habe ich ein Geräusch gehört. Wie, wenn man einen Karton aus etwas herausholt“, sagte der Zeuge aus. Anschließend habe er den Angeklagten mit Kartons unter dem Arm zurück in Richtung Umkleide gehen sehen. Zwar habe er nicht genau gesehen, um welche Verpackungen es sich gehandelt habe, so der 38-Jährige. Das Design habe aber auf die Meldeempfänger schließen lassen.

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Nachdem in den Spinden sämtlicher Kollegen der Schicht nichts gefunden worden war, sei er eigenmächtig auf einen Stuhl gestiegen, um auf den hohen Spinden nachzusehen. „Es war ein Bauchgefühl“, so der Zeuge.

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Das Ergebnis der Beweisaufnahmen beider Tage fasste der Verteidiger wie folgt zusammen: Nur der Zeuge will den Angeklagten mit den Kartons gesehen haben. Bei der Auffindung der Kartons war der 38-Jährige ebenfalls alleine. Es gäbe also nur einen Zeugen. Der Angeklagte hatte den Vorwurf abgestritten. „Es gibt keinen konkreten Beleg für den Diebstahl“, so der Anwalt. Er forderte einen Freispruch.

Dem kam die Richterin nach: „Es sprach einiges dafür, dass etwas nicht ganz sauber ist. Es bleiben aber so viele offene Fragen und Zweifel, dass Sie freizusprechen sind.“