Hattingen. 50 Gramm Haschisch sind zu Hause erlaubt, 25 Gramm unterwegs. Ein Hattinger wurde mit 49 Gramm erwischt und plädiert vor Gericht auf Eigenbedarf.

Wie kniffelig neue Gesetze in der Praxis umzusetzen sind, beweist eine Gerichtsverhandlung in Hattingen, in der es um Drogen geht. Nach der teilweisen Freigabe von Cannabis für den eigenen Konsum ist die Rechtsprechung nicht gerade leichter geworden. „Wer mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“ So steht es im Gesetz. Und weiter: „Gleiches gilt, wenn jemand über 50 Gramm getrocknetes Cannabis an seinem Wohnsitz besitzt.“ Der angeklagte Hattinger aber wurde draußen an einem Waldrand mit 49 Gramm von der Polizei erwischt. Und genau an dem Punkt fingen die juristischen Spitzfindigkeiten an.

Der 23-Jährige war am 28. Juni 2023 in der Nähe der Holthauser Straße/Pannhütter Straße an einem kleinen, versteckten Ort von der Polizei kontrolliert worden. Die hatte, wie ein Beamter erklärte, einen Tipp bekommen, dass an dem Ort öfter mit Drogen gehandelt wird. Tatsächlich wurden die Beamten fündig. Am Ende eines kleinen Trampelpfades, wo sich früher Obdachlose getroffen haben sollen, wurde der Angeklagte angetroffen.

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Verpackungsmaterial, Cannabis und zwei Telefone dabei

Er hatte umfangreiches Verpackungsmaterial dabei und zwei Telefone, von denen eins mit Alufolie umwickelt war. Das bewirkt, dass man abgeschirmt und nicht erreichbar ist. Der Angeklagte und sein Anwalt räumen den Vorwurf ein, dass der Hattinger tatsächlich 49 Gramm Cannabis bei sich hatte. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der junge Mann diese Menge nicht für den eigenen Konsum dabei hatte, sondern mit dem Stoff handeln wollte.

Dagegen möchte der Verteidiger beweisen, dass sein Mandant auf keinen Fall dealen, sondern nur selbst konsumieren wollte. Auf die Frage von Richter Johannes Kimmeskamp, warum der Angeklagte die Drogen nicht zu Hause konsumiert hat, kommt die Antwort. „Ich wohne noch bei meinen Eltern und die sollten von dem Konsum nichts mitbekommen.“ Daher habe er sich die Menge in seine Drogentasche gesteckt und sei zu dem kleinen Trampelpfad gelaufen.

50 Gramm zu Hause, aber nicht draußen?

Bei seiner Durchsuchung wurden allerdings auch Zigaretten und eine Feinwaage gefunden. Für einen Polizisten, der als Zeuge geladen ist, eher ein Zeichen, dass Cannabis vor Ort abgewogen und verkaufte werden sollte. Er habe sich da draußen mit einem Kumpel treffen wollen, erklärt der 23-Jährige. Andere Zeugen, die gleichzeitig an der dortigen versteckten Stelle anwesend waren, erklären, dass sie insgesamt zwei bis drei Personen dort angetroffen hatten. Am Ende des Trampelpfads, der von der Holthauser Straße nicht einsehbar ist, wie der Polizist schildert, gibt es einen Unterstand. Das ist der Ort, an dem offensichtlich häufig gedealt werde.

Während der Staatsanwalt deutlich macht, dass es sich auf jeden Fall um eine strafbare Handlung handelt, weil die Menge des Eigenkonsums von 25 Gramm mit 49 Gramm deutlich überschritten sei, argumentiert der Verteidiger ganz anders. „Man kann doch nicht die Rechtsprechung außer Kraft setzen. Wenn ich 50 Gramm zu Hause haben darf, warum darf ich die dann nicht auch draußen haben“, fragt er.

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Was folgt, ist eine juristische Bewertung nach unterschiedlichen Paragrafen, die hinzugezogen werden, es wird gegrübelt, frühere Urteile werden zitiert. Zu einem Ende aber kommt der Prozess an diesem Tag nicht, denn ein Zeuge, der geladen worden war, ist ohne Begründung nicht erschienen. Ihm legt das Schöffengericht eine Geldstrafe auf und ordnet beim nächsten Verhandlungstermin dessen Vorführung an. Es geht also weiter.

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