Herne/Bochum. Ein Verkäufer aus Herne steht wegen bewaffneten Drogenhandels vor Gericht. Auch der 27-Jährige könnte vom neuen Cannabisgesetz profitieren.
Amphetamine, Marihuana, Haschisch: Knapp drei Jahre lang soll ein 27-jähriger Großhandelsverkäufer aus Herne auch in der Freizeit seinen erlernten Job ausgeübt haben. Allerdings illegal – als Drogendealer. Jetzt muss er sich vor dem Bochumer Landgericht verantworten.
Staatsanwalt Thorsten Zöller wirft dem Angeklagten unter anderem sechs Zwei-Gramm-Verkäufe im Jahr 2020 an einen Kunden, außerdem drei Marihuana-Deals im dreistelligen Gramm-Bereich vor. Im Jahr 2022 war es dann binnen weniger Monate gleich dreimal zu polizeilichen Wohnungsdurchsuchungen bei dem Herner gekommen. Beim ersten Mal beschlagnahmte die Polizei 5,76 Gramm Amphetamine, außerdem knapp ein Kilogramm Haschisch und Marihuana. Auch Bargeld in Höhe von knapp 8000 Euro konnte bei ihm sichergestellt werden. Zudem soll sich laut Anklage in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln griffbereit ein Klappmesser (20 Zentimeter Länge) befunden haben.
Zwei weitere Wohnungsdurchsuchungen bei dem Angeklagten in Herne-Süd (im Mai und im August 2022) waren offenbar stets nach Straßenkontrollen erfolgt, bei denen der Verkäufer kurz zuvor mit Drogen aufgefallen war. Erneut konnte neben Drogen auch mutmaßliches Dealgeld (fast 2500 Euro) aufgefunden werden. Außerdem wurden bei dem 27-Jährigen typische Dealer-Utensilien beschlagnahmt.
Der Angeklagte legte über seinen Verteidiger Hans-Dieter Stoffer sofort ein Geständnis ab: „Die Anklagevorwürfe sind zutreffend.“ Allerdings legte der Anwalt Wert darauf, zu betonen, dass der 27-Jährige „sämtliche seiner Verkäufe außerhalb der Wohnung abgewickelt und er bei diesen Verkäufen nie ein gefährliches Werkzeug dabeihatte“.
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Vor den Änderungen durch das neue Cannabisgesetz war für bewaffneten Drogenhandel, der hier auch dem 27-jährigen Herner vorgeworfen wird, üblicherweise eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vorgesehen. Durch die inzwischen aber geltende Teil-Legalisierung von gewissen Freimengen an Cannabis haben sich nun auch die zu erwartenden Haftstrafen verändert.
Die Bochumer Richter verlasen gleich zu Beginn des Prozesses eine ganze Reihe von Hinweisen, nach denen der Fall des Herners nunmehr rechtlich anders einzuordnen ist. Im Falle des angeklagten bewaffneten Handeltreibens mit einem gravierend niedrigeren Strafrahmen.
Unterm Strich kann der Angeklagte wohl auf eine deutlich mildere Strafe hoffen als vor dem Cannabisgesetz. Möglicherweise wird gegen ihn parallel auch noch eine auf die Strafe zeitlich anzurechnende Unterbringung in einer Drogenentziehungsanstalt angeordnet. Der Prozess wird fortgesetzt.