Hattingen. Bei diesen Kinderporno-Dateien waren sogar die Richter am Landgericht fassungslos. Jetzt ist ein 69-Jähriger aus Hattingen verurteilt worden.

Dieser Moment war nur schwer zu ertragen: Am Essener Landgericht sind Videos beschrieben worden, die schlimmste Missbrauchs-Szenen zeigen. Gefunden wurden sie auf dem Handy eines Rentners aus Hattingen. Jetzt hat sich der 69-Jährige endgültig damit abgefunden, dass er ins Gefängnis muss.

+++ Sie wollen keine Nachrichten mehr aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++

Viele der Kinder waren im Säuglings- oder Kleinkindalter. Auf den Videos sollen sogar die Schreie der weinenden Babys zu hören sein. Ein Mädchen hatte Schürfwunden und Hämatome am ganzen Körper. Ein etwas älteres Kind sagt: „Ich mach ja schon.“

Die Wohnung des Hattingers war im vergangenen Jahr durchsucht worden. Die Polizisten hatten es auf ein Handy abgesehen, das sie jedoch erst nicht finden konnten. Der Angeklagte gab sich ahnungslos, bestritt, überhaupt ein Mobiltelefon zu besitzen.

Handy klingelte unter dem Schrank

So leicht ließen sich die Beamten allerdings nicht abwimmeln. Einer von ihnen wählte schließlich die offenbar schon bekannte Nummer des Angeklagten – und siehe da: Plötzlich klingelte es unter dem Schrank.

Lesen Sie auch:

Auf dem Gerät waren später über 2500 kinder- und jugendpornografische Bilddateien und mehr als 1000 Videos gefunden worden. Eine Datei soll der Angeklagte zur Weiterverbreitung sogar selbst hochgeladen haben.

>>> Hier gibt es mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel

Das Amtsgericht Hattingen hatte den Rentner daraufhin in einem ersten Prozess zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Auch, weil der 69-Jährige wegen Missbrauchs und Kinderpornografie vorbestraft ist. Das wollte der Hattinger jedoch nicht akzeptieren. Deshalb musste sich die Berufungskammer am Essener Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Das Urteil blieb allerdings dasselbe.

„Die hilflosesten Personen“

„Man ist fassungslos, wenn man hört, dass es um Babys geht, die schwer missbraucht werden“, so Richter Sebastian Jordan. „Das sind die hilflosesten Personen, die es gibt.“ Der Inhalt der Dateien sei im absoluten Oberbereich der Missbrauchstaten anzusiedeln. Und daran sei auch der Angeklagte nicht unschuldig. „Die Taten passieren nur, weil es Konsumenten gibt, die sich die Bilder und Videos herunterladen.“

>>> Folgen Sie unserer Redaktion hier auf Instagram unter auf Facebook – hier finden Sie uns.

Der ledige Angeklagte wollte den Download der Dateien auch gar nicht bestreiten. „Das ist ein Problem bei ihm“, sagte Verteidiger Peter Steffen. Der Angeklagte sei auf dem Weg, zu vereinsamen. Er brauche soziale Kontrolle und eine Therapie. Eine Bewährungsstrafe sei deshalb möglicherweise der bessere Weg.

Dafür sahen aber auch die Richter in zweiter Instanz keinen Spielraum. Am Ende hat der Hattinger sich in sein Schicksal ergeben und die Strafe akzeptiert: „Dann soll es so sein.“