Hattingen. Ein Mann prügelt auf eine Frau ein. Die Polizei Hattingen rückt aus, stellt schwere Verletzungen fest. Er sagt: „Ich hab doch nichts gemacht.“
Ein fröhlich lachender Angeklagter kommt mit einer herzlichen Begrüßung in den Gerichtssaal. „Guten Tag, wir kennen uns ja noch nicht“, sagt er zu Richter Johannes Kimmeskamp. Einen Anwalt hat er nicht, er sitzt alleine auf der Anklagebank und ist offensichtlich guter Dinge. Angeklagt ist er wegen Bedrohung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Der letzte Punkt wird vom Gericht fallengelassen – die Körperverletzung aber stellt sich im Laufe des Verfahrens als gravierend heraus.
+++ Sie wollen keine Nachrichten mehr aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++
Da der 53-jährige Hattinger zu den Vorwürfen „lieber erst einmal schweigen“ möchte, werden die Zeugen vernommen. Eine Hattingerin, die eine Wohnung in einem Haus hat, in dem auch eine soziale Einrichtung untergebracht ist, ist Hauptzeugin. Sie schildert, wie es zu den Taten gekommen ist und wie die beiden sich kennengelernt haben.
Lesen Sie auch:
- Shoppen im Hügelland: Neues vom Wünnerhof-Hofladen mit Café
- Fristlose Kündigung: Reit-Pächter bangen um ihren Betrieb
- Events Hattingen: Mode mit Steel, Tulpen und die Mahl-Zeit
- Zwei Pärchen liefern sich illegales Autorennen in Hattingen
- KI ermittelt: Das sind die schönsten Bundestagsabgeordneten
- Statt Restaurant: Unvergessliches Dinner im Bulli-Autorant
Eines Tages findet sie den Mann, draußen in einem Schlafsack liegend unter ihrem Schlafzimmerfenster. „Er hat mir so leid getan, da hab ich ihn zum Kaffee in meine Wohnung eingeladen“, erzählt sie die ungewöhnliche Bekanntschaft. Doch, was als Liebesbeziehung beginnt, stellt sich im Laufe der Zeit als problematisch heraus. Im Haus hat die Pflegeeinrichtung dem auffälligen Hattinger längst Hausverbot erteilt.
Es werden mehrere Taten in einem Jahr verhandelt
Es kommt zu mehreren Taten in diesem Jahr, die verhandelt werden. Der Richter bittet die Zeugin mehrfach, zu den teils brutalen Streitereien mit der Sprache herauszurücken. Das tut sie schließlich. „Bei einem Streit habe ich eine Nachttischlampe genommen und ihm aufs Bein geschlagen“. Daraufhin prügelt er brutal auf sie ein. Im Haus ruft jemand die Polizei und einen Krankenwagen. Der Polizist, der am 7. Februar vor Ort war, erzählt, die Frau habe große Hämatome im Brustbereich gehabt. Auch andere Stellen an ihrem Körper sind in Mitleidenschaft gezogen. Ihre starken Verletzungen erzwingen einen einwöchigen Krankenhausaufenthalt.
>>> Hier gibt es mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel
Sie zeigt ihren Liebhaber an, zieht die Anzeige aber später zurück und kommt wieder mit dem 53-Jährigen zusammen. „Er ist eigentlich ein liebevoller Mensch und guter Kamerad, der viele Talente hat“, erklärt die Geschädigte. „Aber, ich kenn‘ ihn ja. Wenn der ausrastet, dann explodiert er schlagartig und hört nicht auf.“ Im April dieses Jahres steht er wieder an der Einrichtung. Mitarbeiterinnen hören, dass irgendetwas los ist und gehen auf den Balkon. Da steht der Mann wieder und schreit, er bringe alle mit einer Machete um. „Da bekommt man schon Angst, vor allem, wenn man Spätdienst hat“, sagt eine Mitarbeiterin.
Gegen den Vorwurf der Bedrohung protestiert der Mann im Gericht. „Ich habe überhaupt keine Machete“, betont er. „Es ist ganz egal, ob Sie eine Machete haben oder nicht“, erklärt der Richter. Auch andere Warnungen hatte der Angeklagte von sich gegeben. Beispiel: „Ich komm heute Nacht, dann steck ich dich an.“
Keine schlüssige Antwort zum Beziehungsstatus
Mittlerweile hat der Hattinger eine Wohnung in der Werksstraße. Ob die Liebesbeziehung jetzt vorbei ist, möchte der Richter wissen. Auf diese Frage kann die Geschädigte keine schlüssige Antwort geben. Die Staatsanwältin findet dann klare Worte in ihrem Plädoyer. „Selbst, wenn Sie mit einer Lampe am Fuß getroffen worden sind, ist das kein Grund, die Frau so zu vermöbeln.“ Dass er die Taten doch zugibt, hält sie ihm zugute, nimmt ihm aber die Entschuldigungen bei den Mitarbeiterinnen der Pflegeeinrichtung nicht ab.
>>> Folgen Sie unserer Redaktion hier auf Instagram unter auf Facebook – hier finden Sie uns.
Sie fordert für den einschlägig Vorbestraften sieben Monate Freiheitsstrafe auf eine Bewährungszeit von drei Jahren, 100 Sozialstunden und einen Bewährungshelfer an seiner Seite. Das Urteil von Richter Kimmeskamp ergeht im Sinne der Staatsanwaltschaft. Eine Frau zusammenzuschlagen, sei doch nicht normal. Dagegen pöbelt der Verurteilte lautstark. „Es war ja von mir nur ein Reflexboxen, warum dann sieben Monate? Ich hab doch nichts gemacht.“