Gladbeck. Am Gladbecker Amtsgericht finden wieder Zwangsversteigerungen von Immobilien statt. Ein Haus sollte schon einmal unter den Hammer kommen.
Drei Versteigerungstermine listet das Gladbecker Amtsgericht aktuell für die Monate September und Oktober auf. Zur Versteigerung stehen zwei Häuser in Butendorf und auf dem Rosenhügel sowie ein Grundstück in Butendorf. Für den ersten Versteigerungstermin muss man allerdings schnell reagieren, er findet nämlich bereits am 19. September statt.
Das Zweifamilien-Reihenmittelhaus sollte schon einmal unter den Hammer komen
Wer die Versteigerungstermine des Gladbecker Amtsgerichtes regelmäßig verfolgt, dem wird dieses Häuschen höchstwahrscheinlich bekannt vorkommen: Mit einem Verkehrswert von 275.000 Euro kommt ein Zweifamilien-Reihenmittelhaus an der Harzer Straße 20 auf dem Rosenhügel unter den Hammer. Die Immobilie stand bereits einmal zur Versteigerung an, nämlich im Mai dieses Jahres.
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Nun wird erneut ein Käufer für die Immobilie gesucht: Die Versteigerung findet am 19. September ab 11 Uhr beim Amtsgericht statt. Das Reihenhaus ist über 60 Jahre alt, wurde 1958 gebaut. Es steht auf einem etwa 370 Quadratmeter großen Grundstück. Die Wohnfläche ist mit 159 Quadratmetern angegeben. Es gibt einen giebelseitigen, zweigeschossigen Anbau plus ein ausgebautes Dachgeschoss und einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach.
In dem Haus gibt es zwei kleine Wohnungen
Die Wohnung im Erdgeschoss hat 99 Quadratmeter. Laut Exposé gelangt man von der Diele aus in ein zur Straßenseite gelegenes Bad, das zudem als Durchgangszimmer zu einem weiteren Zimmer fungiert. Von der Diele geht dann auch noch die Küche ab, und es gibt einen offenen Durchgangsraum zum hinteren Anbau. Von dort aus sind die Terrasse und der Garten erreichbar.
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Die zweite Wohnung im Obergeschoss ist mit 60 Quadratmetern noch deutlich kleiner. Es gibt drei Zimmer, eine Küche, Bad/WC und einen Balkon. Der Dachboden ist wohl ausgebaut. Allerdings wird in dem Exposé darauf hingewiesen, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen nicht genehmigten Ausbau handeln könnte. Ebenso erfolgt der Hinweis auf Bauschäden und -mängel. Der bauliche Zustand wird als unterdurchschnittlich bewertet, die Ausstattungsqualität als durchschnittlich.
Zur Zwangsversteigerung in Gladbeck steht auch eine Doppelhaushälfte mit Garage an
Vom Rosenhügel geht‘s nach Butendorf. An der Sellerbeckstraße 42 steht eine Doppelhaushälfte mit Garage zur Zwangsversteigerung an. Verkehrswert: 208.000 Euro. Der Versteigerungstermin ist am Donnerstag, 10. Oktober, um 11 Uhr. Gebaut wurde das Haus zwischen 1920 und 1925, es ist also um die 100 Jahre alt.
Im Exposé wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich war, sich die Immobilie von innen anzuschauen. Der Eigentümer habe „das Eigentum an dem Grundstück durch Verzicht aufgegeben“. Die Bewertung erfolgte so ausschließlich nach dem äußeren Anschein. Die Doppelhaushälfte hat eine Wohnfläche von rund 132 Quadratmetern. Im Erdgeschoss gibt‘s eine Diele, Wohnzimmer, Esszimmer und eine Küche. Flur, Schlafzimmer, Bad und WC kommen im Obergeschoss hinzu. Laut Grundrisszeichung ist das Dachgeschoss wohl nicht ausgebaut, heißt es in dem Exposé weiter.
Das Haus steht auf einem 238 Quadratmeter großen Grundstück, der Garten müsste komplett neu angelegt werden. An einer Gebäudetrennwand sowie an die Garage sind bei der Begutachtung leichte Wandrisse aufgefallen. Allen Bietinteressenten wird dringend angeraten, einen genauen Blick in das komplette Gutachten für dieses Objekt zu werfen.
Das Baugrundstück liegt an der Ringeldorfer Straße
Ebenfalls in Gladbeck-Butendorf, ganz genau an der Ringeldorfer Straße 116, kommt am 31. Oktober ein unbebautes Grundstück unter den Hammer. Die Zwangsversteigerung ist für 11 Uhr angesetzt. Das Grundstück, das zwischen zwei Mehrfamilienhäusern liegt, hat einen Verkehrswert von 150.000 Euro und ist 965 Quadratmeter groß. Die Fläche, es handelt sich um Bauland, ist durch einen Bauzaun gesichert, deshalb konnte das Grundstück für die Begutachtung nicht betreten werden.
Darüber hinaus wird auf eine „Kampfmittelverdachtslage“ hingewiesen: „Bei einer Luftbildauswertung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist auf dem Bewertungsgrundstück ein Blindgängerverdachtspunkt erkannt worden. Bohrungen und Sondierungen auf dem Grundstück durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst haben allerdings ergeben, dass, wenn es tatsächlich einen Blindgänger geben sollte, sich dieser nicht direkt auf dem Bewertungsgrundstück befindet, sondern in einer Entfernung von bis zu ca. 3,40 Metern auf dem Nachbargrundstück. Ob es überhaupt einen Blindgänger gibt, ist derzeit nicht bekannt, da die hierfür auf dem Nachbargrundstück erforderlichen Bohrungen und Messungen bis dato nicht durchgeführt worden sind.“
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