Gladbeck. Weil ein Ehepaar aus Bayern Katzen misshandelt hat, hat es ein lebenslanges Tierhalteverbot. Man zog nach Gladbeck um – und hielt erneut Katzen.

Im Jahr 2015 hatte ein Gericht die Eheleute N. in ihrer damaligen bayrischen Heimat wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt und ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängt. Die Bewährungszeit war gerade abgelaufen, da wurden sie rückfällig.

Im Oktober 2019 wurden, nach Hinweisen an das Kreisveterinäramt in Recklinghausen, bei einer Durchsuchung der 62 Quadratmeter großen Wohnung 30 Perserkatzen gefunden. Das Paar war zwischenzeitlich nach Gladbeck umgezogen.

In diesem Fall vorm Amtsgericht in Gladbeck ging es nicht um Misshandlung der Tiere

Deshalb mussten sich die 47-Jährigen jetzt vor dem Amtsgericht Gladbeck verantworten. Anders als in Bayern, wo noch mehr Katzen aus einem völlig verwahrlosten Haus geholt und auch Tierkadaver gefunden wurden, ging es in diesem Fall nicht um Misshandlung. Eine Tierärztin des Kreisveterinäramtes sagte als Zeugin, von Katzenklos über Futter- und Wassernäpfe bis hin zu einem Kratzbaum und einem Gehege für Muttertier und Junge sei alles vorhanden gewesen, was Katzen bräuchten.

Bei einigen Tieren allerdings habe sie verfilztes Fell und verklebte Augen festgestellt. Alle Katzen wurden zunächst in Tierheimen untergebracht, einige, die schon verkauft oder versprochen waren, von ihren neuen Besitzern dort abgeholt. Die Angeklagten räumten den Verstoß gegen das Tierhalteverbot ein. Eine Bekannte sei mit den Katzen aus der früheren Zucht des Ehepaares überfordert gewesen. Deshalb habe seine Mandantin sieben Tiere zurückgenommen, erklärte der Anwalt der Frau. Eigentlich habe sie die Katzen schnell verkaufen wollen, dann aber doch wieder mit der Zucht begonnen. Sie verspüre eine Sehnsucht, einen Drang, Katzen um sich zu haben, begründete die Frau ihr Fehlverhalten.

Das Verhalten der Angeklagten sei mit dem Messi-Syndrom vergleichbar

Sein Mandant sei als Kraftfahrer täglich von 6 bis 20 Uhr unterwegs, spiele in der Sache deshalb nur eine untergeordnete Rolle, so der Anwalt des Ehemannes. Ein Facharzt für Psychiatrie attestierte der 47-Jährigen zwar eine „depressive Symptomatik“, sie sei aber „auf jeden Fall voll schuldfähig“, ebenso ihr Mann. Das Verhalten der Frau sei mit dem Messi-Syndrom zu vergleichen. Ein Leben ohne Katzen sei für sie nicht vorstellbar, so das Ergebnis seiner Untersuchungen. Deshalb gehe er davon aus, dass sie sich auch im Falle einer erneuten Verurteilung wieder Tiere anschaffen werde, wenn das Gericht nicht deutliche Auflagen verhänge.

Richterin Petra Stratmann verurteilte die Frau zu einer viermonatigen Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Ihr wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Mann kam mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro davon.

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