Gladbeck. Ein Gladbecker (55) klaute sich über Jahre zusammen, was er zum Leben brauchte: Essen, Alkohol und Drogen. Das brachte ihn erneut vor Gericht.

Das kann man wohl nur als verpfuschtes Leben bezeichnen. Sonderschule, kein Beruf, Obdachlosigkeit, Alkohol- und Drogenmissbrauch, erfolgloses Methadonprogramm, zuletzt die Sozialleistungen gestrichen und immer wieder Straftaten. Jetzt musste sich der 55-jährige Andreas D. wieder vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Gladbeck verantworten.

Vorgeführt in Gladbeck wurde der Angeklagte aus der JVA Essen

Vorgeführt wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Essen, wo er gerade eine achtmonatige Haftstrafe absitzt. Wie in den meisten Fällen auf der sehr langen Liste seiner Vorstrafen seit Ende der 80er Jahre ging es auch jetzt fast ausschließlich um Diebstähle, zudem war er im Bus beim Schwarzfahren erwischt worden und hatte unerlaubte in einer Gartenhütte übernachtet.

Elf Taten, begangen zwischen Mai und September 2019 in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen, listete die Staatsanwältin auf. D. verschaffte sich immer wieder Zugang zu Kellern in Mehrfamilienhäusern. Und dort suchte er nach allem, was er an Ort und Stelle konsumieren oder später zu Geld machen konnte. Von Fahrrädern bis zu leeren Pfandflaschen war alles dabei. Mehrmals erwischten ihn Zeugen, und er suchte das Weite. In einem Getränkemarkt ließ er mit einem Komplizen Zigaretten und Alkohol mitgehen. Im Marienhospital in Bottrop stahl er, als sein Zimmernachbar duschte, dessen Handy und verschwand damit aus dem Krankenhaus.

Der Angeklagte gab vorm Amtsgericht Gladbeck alle Taten zu

Der Angeklagte gab alle Taten zu: „Was sollte ich denn machen? Ich war obdachlos und hatte kein Geld.“ Jetzt sei er fest entschlossen, eine Therapie zu machen. Sein Anwalt bestätigte, dass sein Mandat sich aus dem Gefängnis mit diesem Wunsch an die Gladbecker Drogenberatungsstelle gewandt habe. Dem wollten weder Staatsanwaltschaft noch Gericht Steine in den Weg legen, „denn ohne Therapie werden wir uns hier wiedersehen“, sagte die Staatsanwältin voraus, und der Vorsitzende Richter Markus Bley hob hervor, dass es sich um typische Beschaffungskriminalität handele, „nicht um sich zu bereichern, sondern um Essen, Alkohol und Drogen zu finanzieren“.

Der 55-Jährige wurde, unter Einbeziehung seiner aktuellen Haft, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das gibt ihm die Chance, sich schnellstmöglich in eine stationäre Therapie zu begeben Hätte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt, wäre eine schnelle Therapie nicht möglich gewesen. Das geht aus Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes hervor. Demnach kann die Vollstreckung der Strafe für längstens zwei Jahre zurückgestellt werden, „wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen …“

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