Gelsenkirchen. Im Ausländeramt gehen immer mehr Anträge ein, während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ein Jahr dauert.
Für 60 Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener war der 5. September ein großer Tag und in den meisten Fällen sicher auch das langersehnte Ende eines Prozesses, an dessen Ende die deutsche Staatsbürgerschaft steht. Erstmals in Gelsenkirchen wurden bei einer öffentlichen Feier Einbürgerungsurkunden überreicht. Die Teilnahme an der Einbürgerungsfeier ist neuerdings ebenso verpflichtend wie das abzugebende Bekenntnis zum Grundgesetz mit seinen Rechten und Pflichten. So schreibt es das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigenrechts vor, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Während die einen nun feierten, warten in Gelsenkirchen aktuell rund 3.000 Personen auf einen positiven Bescheid für ihren Einbürgerungsantrag. Und ebenso wie viele andere Stadtverwaltungen erwartet man auch in Gelsenkirchen, dass die Zahl der Anträge weiter steigen wird.
Das bedeutet das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Denn das von der Ampelregierung beschlossene neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Am 27. Juni trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können jetzt schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung schon nach fünf statt bisher acht Jahren setzt bestimmte Bedingungen voraus. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können.
Im Zuge der Reform wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Dieses Angebot ist offenbar attraktiv für viele Zugewanderte, auch in NRW.
Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit - der sogenannte Doppelpass - wird generell zugelassen. Um die Leistungen der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für sie die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.
Viele Städte gäben sich große Mühe und hießen die Neubürger in Einbürgerungsfeiern willkommen, heißt es vom Deutschen Städtetag. Auch beim Personal werde getan, was möglich sei. Doch Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sieht hier eine Grenze erreicht. Er sagt: „Die personellen Engpässe, die durch neue Aufgaben und damit immer mehr Vorgänge in den Ämtern entstanden sind, lassen sich nicht einfach beseitigen.“
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Dabei wurde in Gelsenkirchen bereits zuvor eine jährliche Steigerung der Fälle registriert: 2023 wurden hier 868 Menschen, darunter am meisten Syrer und Türken, eingebürgert. 2022 erhielten nur 666 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit, in den Jahren zuvor waren es lediglich zwischen 315 und 378 erfolgreiche Anträge.
455 Einbürgerungen in Gelsenkirchen bisher in 2024 und 104 Ablehnungen
Im Jahr 2024 wurden in Gelsenkirchen bisher 455 Einbürgerungen durchgeführt (Stand: 2. Juli) und insgesamt schon 1022 Anträge gestellt - darunter mit 646 Anträgen mit Abstand die meisten durch Syrer, auf Platz zwei folgen Türken mit 66 Anträgen und danach Iraker mit 45 Anträgen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Emscherstadt aktuell rund zwölf Monate.
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Nach großem Frust und vielfacher Kritik an der Erreichbarkeit der Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen verspricht die Stadt Besserung: Seit neuestem ist die Beantragung der Einbürgerung deshalb ausschließlich digital über das Serviceportal (https://serviceportal.gelsenkirchen.de/) möglich.
Abgelehnt wurden in diesem Jahr bisher im Übrigen 104 Einbürgerungsanträge (Stand: 2. Juli). Gründe für eine Ablehnung waren laut Stadt unter anderem die Nichtabgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Straffälligkeit, nicht gesicherter Lebensunterhalt und ungeklärte Identität. Der Ablehnungsgrund der Nichtabgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird aufgrund der Gesetzesänderung vom 27. Juni nunmehr allerdings entfallen.