Gelsenkirchen. Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge hat 60 Menschen ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Was daran erstmals anders ist.
Auch für Oberbürgermeisterin Karin Welge ist es eine Premiere gewesen. Erstmals in Gelsenkirchen wurden 60 Menschen bei einer öffentlichen Einbürgerungsfeier am Donnerstag, 5. September, ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Die Teilnahme an der Einbürgerungsfeier ist jetzt ebenso verpflichtend wie das abzugebende Bekenntnis zum Grundgesetz mit seinen Rechten und Pflichten. So schreibt es das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigenrechts vor, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Fast die Hälfte der eingebürgerten Menschen hatten die syrische Staatsangehörigkeit, elf Personen hatten bislang einen türkischen Pass. Aus insgesamt 16 Nationen stammten die eingebürgerten 23 Frauen, 24 Männer und 13 Kinder. Bei fast allen Einbürgerungen bleibt die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten. Im Falle der libyschen und indischen Staatsangehörigkeit ist dies nicht möglich. Die Personen verlieren ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Dies betraf vier Personen, die bisher die libysche Staatsangehörigkeit hatten und eine Person mit indischer Staatsangehörigkeit.