Essen-Stadtwald. Die Stadt informiert die Bürger über das Gestaltungshandbuch, an dem sich Hauseigentümer bei geplanten Baumaßnahmen orientieren sollen.
Seit Januar 2024 ist die Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald rechtskräftig. Mit der Satzung, die im September 2023 vom Rat der Stadt beschlossen wurde, soll die Eyhof-Siedlung in ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft erhalten bleiben. Ergänzend zur Erhaltungssatzung wird aktuell ein Gestaltungshandbuch als Orientierung und Leitfaden für Modernisierungen sowie Um- und Anbauten erarbeitet, teilt die Stadt mit. Damit soll Eigentümern und Eigentümerinnen und interessierten Bauwilligen die Anwendung erleichtert werden.
Dazu wird es am Donnerstag, 19. September, um 17 Uhr in der Albert-Einstein-Realschule, Ardeyplatz 1, eine Informationsveranstaltung geben. Dabei wird der Entwurf des Gestaltungshandbuchs für die historische Siedlung präsentiert. Vertreter und Vertreterinnen des Amts für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt sowie des beauftragten Gutachterbüros Stadtguut informieren über den aktuellen Zwischenstand des Gestaltungshandbuches und über den weiteren Verlauf des Vorhabens. Zudem können die Teilnehmenden zentrale Fragen klären und Hinweise geben. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/stadtplanung.
Die Bewohner der Siedlung in Essen-Stadtwald hatten um den Erhalt der Häuser gekämpft
In den vergangenen Jahren hatten Anwohner und an Architektur interessierte Bürger, darunter Mitglieder des Arbeitskreises Essen 2030, für eine Erhaltungssatzung gekämpft, die den Abriss von Häusern dort zwar nicht verhindern, aber doch erschweren kann.
Der Anlass für diese Bemühungen: Ende 2019 hatte das Oberhausener Wohnungsunternehmen GE-WO Osterfelder angekündigt, sieben Mehrfamilienhäuser mit 34 Wohnungen und zehn Garagen an der Angerstraße 17-29 abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Das sorgte für Entsetzen bei den Bewohnern der Häuser, die sich an das bekannte Torbogenhaus anschließen und den äußeren Rand der Siedlung bilden. Die Anwohner fürchteten um ihr Zuhause und die gewachsene Nachbarschaft.
Die Bürger, die auch Unterschriften für den Erhalt der Häuser sammelten, erhielten Unterstützung von Architekturexperten, die um die Symmetrie der historischen Siedlung bangten. Inzwischen ist klar: Die betroffenen Häuser an der Angerstraße sind an die städtische Wohnungsgesellschaft Allbau verkauft worden, die die inzwischen zum großen Teil leer gezogenen Gebäude sanieren will.
Mit der Planung der Siedlung war vor rund 100 Jahren der Architekt Josef Rings beauftragt worden. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand so die Eyhof-Siedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. „Um die Siedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, wird diese seit 2023 durch eine Erhaltungssatzung geschützt“, heißt es seitens der Stadt.
Die Erhaltungssatzung hat Folgen für die Hauseigentümer in Essen-Stadtwald
Das hat allerdings auch Folgen für andere Eigentümer in der Siedlung, hatte der örtliche CDU-Ratsherr Sven Köhler im Vorfeld gewarnt und sich dafür eingesetzt, die Hauseigentümer in der Siedlung frühzeitig über die Auswirkungen einer solchen Erhaltungssatzung zu informieren. Das war mit einer entsprechenden Bürgerversammlung im Juni 2023 in der evangelischen Kirche Rellinghausen bereits erfolgt. Dabei war es auch um die Themen Barrierefreiheit und Energiewende gegangen, die oft Anlass zu Umbauten geben.
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In der Versammlung war angeregt worden, Rampen, Treppenlifte oder moderne Heizungsanlagen auf der Rückseite der Gebäude zu planen, wo sie das Straßenbild weniger stören würden und so eher genehmigungsfähig seien. Damals hatten Stadtvertreter den Bürgern zugesichert, dass Veränderungen wie Anbauten oder ausgebaute Gauben, die in der Vergangenheit genehmigt wurden, Bestandsschutz hätten.
Fragen könnten sich auch bei geplanten Veränderungen an Vorgärten, Garagen und Stellplätzen, der Dämmung von Häusern und Dächern, dem Einbau neuer Heizungsanlagen oder dem Ausbau von Gauben ergeben. Denn mit Inkrafttreten der Satzung unterliegen auch der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht, wie die Stadt in ihrer Einladung zur aktuellen Informationsveranstaltung mitteilt.
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