Essen-Stadtwald. Nach jahrelanger Diskussion über die Schutzwürdigkeit der historischen Eyhof-Siedlung soll jetzt eine Erhaltungssatzung erstellt werden.
Der Stadtplanungsausschuss hat die Erstellung einer Erhaltungssatzung für die historische Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald auf den Weg gebracht. Ob sie am Ende tatsächlich beschlossen wird, steht damit aber noch nicht fest.
In der rund 100 Jahre alten, symmetrisch angelegten Siedlung will die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eine Häuserzeile abreißen und durch Neubauten ersetzen. Dagegen regt sich seit Jahren Widerstand.
Mit der Vorlage wird zum einen der 11,5 Hektar große Bereich genau eingegrenzt, für den die Erhaltungssatzung später gelten soll. Weiterhin gehen mit dem Beschluss auch baurechtliche Änderungen für Eigentümer und Eigentümerinnen einher. Sobald der Beschluss im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht ist, was voraussichtlich in der nächsten Woche der Fall sein wird, können in diesem Bereich keine Änderungsmaßnahmen ohne Genehmigung der Bauverwaltung mehr durchgeführt werden, teilt die Stadt mit.
Durch die Erhaltungssatzung werden bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig
Bauanträge müssen dann bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzung zurückgestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bis dahin keine baulichen Änderungen durchgeführt werden, die dem Inhalt und Ziel der Satzung widersprechen würden. Voraussichtlich nach den Sommerferien sollen die politischen Gremien erneut eine Vorlage zum Thema erhalten.
CDU-Ratsherr Sven Köhler begrüßt die Entscheidung des Ausschusses, fordert aber eine intensive Beteiligung der betroffenen Bürger. „Dazu könnten auch zwei oder drei Veranstaltungen stattfinden, am besten in Präsenz, was wegen Corona derzeit natürlich schwierig ist.“ Eine Verzögerung um einige Monate hält er für vertretbar. „Die Erarbeitung der Satzung heißt aber nicht automatisch, dass diese auch kommt.“
Man müsse sehen, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich wollten, besonders vor dem Hintergrund, dass eine solche Satzung den Abriss von Häusern nicht unbedingt verhindere, Umbauten am eigenen Haus aber durchaus erschweren könne. Wenn die Erhaltungssatzung von den Bürgern gewünscht werde, werde sich die Politik da sicherlich nicht sperren, so Köhler.
Noch ist unklar, ob eine Erhaltungssatzung tatsächlich beschlossen wird
Wolfgang Freye, für Die Linke in beratender Funktion im Planungsausschuss, begrüßt die Entscheidung, mit der die Erhaltungssatzung jetzt auf den Weg gebracht sei. „Wichtig ist, dass sämtliche Bauanträge jetzt erstmal zurückgestellt werden, bis die Satzung vorliegt“, so Freye. Allerdings sei „die Kuh noch nicht vom Eis“, da nicht klar sei, wie die Satzung am Ende tatsächlich aussehe und ob sie dann so beschlossen werde.
Mitarbeiter der Bauberatung beantworten Fragen
Für Rückfragen steht die Bauberatung Süd des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung.
Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Serviceportal der Stadt Essen unter https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/11473/show abrufbar.
Für SPD-Ratsherr Philipp Rosenau ist es besonders wichtig, dass neben der architektonischen Bedeutung auch der Milieuschutz geprüft werden soll. „Das werten wir als Erfolg, denn uns als SPD ist neben dem Erhalt der Architektur fast noch wichtiger, die derzeitige Sozialstruktur in der Siedlung zu erhalten.“ Es müsse Angebote für die Bewohner der Siedlung geben, die dort jetzt relativ günstig wohnten und bei deutlich teureren Neubauwohnungen womöglich außen vor bleiben würden. „Es wäre schön, wenn aufgrund der Erhaltungssatzung der Investor noch einmal über Erhalt und Renovierung des Bestandes statt über Abriss und Neubau nachdenken würde“, so Rosenau.
Bürgerinitiative freut sich über den ersten Schritt in Sachen Erhaltungssatzung
„Wir sind froh, dass die Erhaltungssatzung kommen soll, aber trotzdem nicht ganz glücklich, weil der Erhalt der Siedlung noch nicht in trockenen Tüchern ist“, sagt Hannah Feldhammer von der Bürgerinitiative, die seit Jahren gegen den Abriss der Häuser kämpft. Dieser Kampf werde weitergehen, wenn Häuser trotz einer solchen Satzung abgerissen werden sollen. Die Initiative hat inzwischen über 2000 Unterschriften für den Erhalt gesammelt, die sie Oberbürgermeister Thomas Kufen und Planungsdezernent Martin Harter übergeben will.
Zum Hintergrund: Am 2. Dezember 2021 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Verwaltung beauftragt, eine Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung auszuarbeiten und den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Eine solche Satzung gibt es beispielsweise im Essener Moltkeviertel. Vorangegangen war eine Diskussion der Politik und der Bürgerschaft über den geplanten Neubau der Häuser Angerstraße 21-29 durch die Eigentümerin, die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft.
Zuvor hatte es eine Informationsveranstaltung zum Thema Erhaltungssatzung gegeben, die im Oktober 2021 aus Coronaschutzgründen in digitaler Form durchgeführt wurde. 170 interessierte Bürger und Bürgerinnen hatten daran teilgenommen.
Das Gesamtbild der Siedlung in Essen-Stadtwald darf nicht beeinträchtigt werden
Für die Eyhof-Siedlung kommt nach Ansicht der Verwaltung als Schutzziel der Erhalt der städtebaulichen Eigenart in Frage. In der Informationsveranstaltung wurde auch über die Rechtsfolgen einer Erhaltungssatzung aufgeklärt: So bedürfen dann zukünftig Neubau, Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung. Auch können Genehmigungen versagt werden, wenn es so zu Beeinträchtigungen der städtebaulichen Gestalt des Gebietes kommen würde.
Abriss und Neubau von Gebäuden könnten durch die Erhaltungssatzung nicht im Grundsatz verhindert werden, wenn ein Bauvorhaben deren Kriterien nicht widerspricht. Eine Erhaltungssatzung wirkt erst, wenn sie rechtskräftig ist. Beschlossen wird sie vom Rat der Stadt.